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Frage von Susann B. •

wären Sie bereit, die Prüfung der Verfassungstreue der AfD beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen?

Hallo, wären Sie bereit, die Prüfung der Verfassungstreue der AfD beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen?

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Ich befürworte die Forderung nach einem Verbotsverfahren gegen die AfD, da die AfD den Grundwerten des Grundgesetzes diametral entgegensteht. Die AfD vertritt eine völkisch-nationalistische Politik, in der Menschen nach rassistischen Kategorien in ihrer Wertigkeit unterschieden und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit vertreten wird. Diese Politik ist mit dem Werten des Grundgesetzes, insbesondere der Menschenwürdegarantie aus Art.1 Grundgesetz, unvereinbar und deswegen verfassungsfeindlich. Dass auch die weiteren Voraussetzungen für ein Parteienverbot nach Artikel 21 Grundgesetz erfüllt sind, hat das Deutsche Institut für Menschenrechte in einer umfassenden Studie überzeugend dargelegt. (vgl. https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/warum-die-afd-verboten-werden-koennte).

Es ist aber völlig klar: Ein Verbotsverfahren gegen die AfD ersetzt nicht den politischen Kampf gegen Neofaschismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und die extreme Rechte. Ein Verbotsverfahren kann diese notwendige politische Auseinandersetzung aber sinnvoll flankieren. Denn durch ihre Konstituierung als Partei, hat die AfD Zugang zu bestimmten Ressourcen: Sie kann die Parlamente als Bühne für ihre menschenfeindliche Politik benutzen, erhält dadurch in den Medien und der Öffentlichkeit Reichweite und finanzielle Mittel für Mitarbeiter*innen und Arbeitsmittel. Angesichts der Scharnierfunktion der AfD zwischen der extremen Rechten und der (vermeintlich) bürgerlichen Rechten, ist sie damit von enormer Bedeutung für den gesellschaftlichen Rechtsruck. Die AfD muss deswegen mit allen Mitteln bekämpft werden – in den Parlamenten, auf der Straße und auch vor dem Bundesverfassungsgericht durch ein Verbotsverfahren!

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