Das Cannabisgesetz wird federführend im Ausschuss für Gesundheit beraten. Mitberatende Ausschüsse sind dabei die folgenden Ausschüsse: Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ausschuss für Inneres und Heimat, Finanzausschuss, Haushaltsausschuss, Rechtsausschuss und Verkehrsausschuss.
Wir werden zeitnah das Cannabisgesetz in 2./3. Lesung behandeln und so beschließen, dass es zum 01.04.2024 in Kraft treten kann.
Gewählte Abgeordnete sind ihrem Gewissen verpflichtet und orientieren sich an Diskussionen Beschlüssen von Partei und Fraktion.
vielen Dank für die Frage. Die Stellungnahmen wurden bereits berücksichtigt und wir haben Koalitionsintern bereits die Änderungsanträge für den Gesetzentwurf formuliert. Diese werden dann gemeinsam mit dem Entwurf in den Ausschüssen beraten und dann in die 2./3. Lesung im Plenum des Deutschen Bundestags weitergeleitet.
vielen Dank für Ihre Frage. Wir nehmen insgesamt eine neue Risikobewertung in Bezug auf Cannabis vor.
Wir erkennen die gesellschaftlichen Realitäten des täglichen Cannabiskonsums von Millionen von Bürger*innen an und nehmen diese als SPD sehr ernst. Neben dem Koalitionsvertrag haben wir uns schon davor im Wahlprogramm für die Legalisierung von Cannabis ausgesprochen.