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Carmen Wegge
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Frage von Marius S. •

Wieso muss man beim überschreiten der 3,5 Ng THC im Blut zur MPU? Das entspricht 0,2 Promille. Bei 1,6 Promille Alkohol im Straßenverkehr muss man zur MPU. Ist das Gerecht?

Ich Männlich 25 rauche seit 2 Jahren regelmäßig Cannabis überlege mir ein Führerschein zu machen trau mich aber nicht aus Angst ihn wieder Direkt zu verlieren. Ich würde mir wünschen das der THC Grenzwert angepasst/erhöht wird oder der Alkohol Grenzwert dem THC Grenzwert angepasst wird. Ich empfinde das als sehr Ungerecht.. LG und danke für das CanG aber beim Thema Führerschein muss nachgebessert werden.

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich kurz beantworten will. Unter §44 des Konsumcannabisgesetzes haben wir vereinbart, dass eine unabhängige Expert*innenkommission - eingesetzt vom Verkehrsministerium - den Wert einer Konzentration von THC im Blut vorschlagen soll, bei dessen Erreichen nach dem Stand der Wissenschaft das sichere Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr regelmäßig nicht mehr gewährleistet ist. 

Die Expert*innen haben dabei grundlegend drei Punkte empfohlen: Es soll keinen Mischkonsum von Cannabis und Alkohol geben, es seien Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening notwendig und: Es wurde ein gesetzlicher Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum vorgeschlagen, bei dessen Erreichen - nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft - eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges beginnt. Bei diesem Wert handelt es sich aber auch nach Ansicht eben jener Expert*innen um einen konservativen Grenzwert, der in etwa einer Blutalkoholkonzentration von etwa 0,2 Promille ausmache. 

Wir haben uns hier zunächst an den wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert und es gilt nun dies in der Praxis genau zu betrachten und zu evaluieren. Persönlich halte ich allerdings weiterhin einen höheren Grenzwert deutlich sinnvoller.

Was Ihre Frage zur MPU betrifft: Wir haben hierzu die Fahrerlaubnisverordnung so geändert, dass nicht direkt beim erstmaligen Überschreiten des Grenzwerts sofort eine MPU angeordnet wird. Dies wird nur bei wiederholtem Aufgreifen bei beispielsweise einer Routinekontrolle der Fall sein. Natürlich verhält sich dies anders, wenn die Person im Straßenverkehr stark auffällig ist und auch eine konkrete Gefahr besteht. Allgemein kann man aber sagen, dass dies im Ermessen bei den Fahrerlaubnisbehörden liegt. 

 

Mit freundlichen Grüßen,

Carmen Wegge

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