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Carmen Wegge
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Frage von Dominik F. •

Warum wird nach einem zweit Delikt der Führerschein entzogen und eine MPU angefordert bei Cannabis nur weil man THC im Blut hat .

Guten Tag Frau Wegge

Warum gibt es bei Cannabis im straßenverkehr immer noch eine MPU Aufforderung nach einen zweit Delikt obwohl man nicht klar sagen kann das der oder die jenige berauscht gefahren ist .

Es muss sich schnellst möglich was ändern es sind exsitenzen in Gefahr bzw es wurden sehr viele zerstört eine MPU kann nicht die lösung sein und auch kein Führerschein entzug .

Ich glaube es ist denn Abgeordneten nicht klar was für Kosten und mühen entstehen wenn der Führerschein entzogen wird oder ist und was man alles erbringen muss und seinen Führerschein wieder zu erlangen .

Beispiel: eine MPU mit allen drum und dran kosten zwischen 4000 bis 6000 es ist nicht machbar für einen jungen Mann oder junge Frau diese Summe zu erbringen weil man ab und zu kifft bzw auch täglich .

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr F.

vielen Dank für Ihre Frage. Generell gilt: Wenn Sie Autofahren und ihr THC-Wert pro Milliliter Blutserum unter dem Grenzwert 3,5 Nanogramm liegt, haben Sie nichts zu befürchten.

Unter §44 des Konsumcannabisgesetzes haben wir vereinbart, dass eine unabhängige Expert*innenkommission - eingesetzt vom Verkehrsministerium - den Wert einer Konzentration von THC im Blut vorschlagen soll, bei dessen Erreichen nach dem Stand der Wissenschaft das sichere Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr regelmäßig nicht mehr gewährleistet ist. 

Die Expert*innen haben dabei grundlegend drei Punkte empfohlen: Es soll keinen Mischkonsum von Cannabis und Alkohol geben, es seien Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening notwendig und ss wurde ein gesetzlicher Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum vorgeschlagen, bei dessen Erreichen - nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft - eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges beginnt. Bei diesem Wert handelt es sich aber auch nach Ansicht eben jener Expert*innen um einen konservativen Grenzwert, der in etwa einer Blutalkoholkonzentration von etwa 0,2 Promille ausmache. 

Wir haben uns hier zunächst an den wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert und es gilt nun dies in der Praxis genau zu betrachten und zu evaluieren. Persönlich halte ich allerdings weiterhin einen höheren Grenzwert deutlich sinnvoller, aber politische Maßnahmen brauchen immer Kompromisse, die sich natürlich im Rahmen der wissenschaftlichen Empfehlungen bewegen.

Wir haben die Fahrerlaubnisverordnung deshalb auch so geändert, dass nicht direkt beim erstmaligen Überschreiten des Grenzwerts sofort eine MPU angeordnet wird. Dies wird nur bei wiederholtem Aufgreifen bei beispielsweise einer Routinekontrolle der Fall sein. Natürlich verhält sich dies anders, wenn die Person im Straßenverkehr stark auffällig ist und auch eine konkrete Gefahr besteht. 

Mit freundlichen Grüßen

Carmen Wegge

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