Wie schätzen Sie die rechtliche Situation mit den geltend thc grenzwert von 3,5 ng für Menschen mit einer bestanden MPU ein, gilt dieser für jeden?
Viele mussten ja ein abstinenz versprechen leisten, was ja jetzt nicht mehr zeitgemäß ist bei Werten unter 3,5, ng da es keine illegale Substanz mehr ist. Könnte die fahrerlaubnis Behörde daraus auf einen Missbrauch schließen, bei einer erneuten Auffälligkeiten unter dem geltend grenzwert?
Freue mich auf ihre fachliche Meinungen.
Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Generell gilt: Gesetze gelten für alle. Wenn Sie Autofahren und ihr THC-Wert pro Milliliter Blutserum unter dem Grenzwert 3,5 Nanogramm liegt, haben Sie nichts zu befürchten.
Als Abgeordnete kann ich keine Rechtsberatung in Einzelfällen leisten und um ganz sicher zu gehen, wenden Sie sich am besten im konkreten Fall an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Mit freundlichen Grüßen
Carmen Wegge