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Carmen Wegge
SPD
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Frage von Jérôme K. •

Welche belastbaren Zahlen, Daten oder Fakten liegen vor, um aufgrund der Optik, bestimmte Waffentypen verbieten zu wollen?

Sehr geehrte Frau Wegge,

in Ihrer Argumentation suggerieren Grüne und SPD fälschlicherweise eine erhöhte Sicherheit durch das Verbot von kriegswaffenähnlichen Halbautomaten aufgrund der Optik. Welche belastbaren Zahlen und Fakten liegen Ihnen vor, die einen so starken Eingriff in die Rechte hunderttausender rechtstreuer Legalwaffenbesitzer rechtfertigen? Insbesondere, da Deutschland bereits hohe rechtliche Hürden für den legalen Waffenbesitz hat, um Missbrauch und Gefährdung zu minimieren. Der Verweis auf andere Länder ist schwer nachzuvollziehen, da die Rechtslage für Waffen dort eine andere ist.

Wie stehen Sie zu der Forderung, den Fokus auf die Einhaltung dieser bestehenden Hürden zu legen, gerade weil andere Halbautomaten weiterhin, richtigerweise, erlaubt bleiben? Wir sind uns einig, dass Waffen unabhängig von ihrem äußeren Erscheinungsbild nicht in den Händen von Personen sein sollten, die diesen Staat ablehnen oder straffällig geworden sind.

Mit freundlichen Grüßen,

Jérôme K.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

herzlichen Dank für Ihre Frage zur aktuellen Debatte um das Waffenrecht.

Ein Vorschlag von Bundesinnenministerin Nancy Faeser zielt auf das Verbot kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Waffen. In meinen Augen wäre ein solches Verbot sinnvoll, muss aber gut und zielgenau ausgestaltet werden. Weder für den Schießsport noch für die Jagd besteht ein objektives Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von solchen kriegswaffenähnlichen Waffen.

Die Optik dieser als „kriegswaffenähnlich“ bezeichneten Waffen ist für Schießsport oder Jagd nicht notwendig. Sofern wir Waffen im Privatbesitz als Sportgerät oder Hilfsmittel zur Jagd verstehen, haben sich diese an engen Sicherheitsstandards zu orientieren.

Wir werden die Ausgestaltung eines möglichen Verbotes dieser Waffen sowie dessen Sicherheitsnutzen daher zu gegebener Zeit im parlamentarischen Verfahren genau prüfen und konstruktiv begleiten.

Die derzeit öffentlich diskutierten Vorschläge zum Waffenrecht befinden sich allerdings noch in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung und haben den parlamentarischen Prozess im Bundestag – und damit auch mich – noch nicht offiziell erreicht.

Wir erkennen auch bei der statistischen Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen einigen Verbesserungsbedarf und haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt hier tätig zu werden. Eine derzeitige Prüfung dieses Vorhabens umfasst auch die Frage, welche konkreten Erfassungsparameter gegebenenfalls verbessert werden sollten. Jedoch ist diese Änderung der Statistik wie auch die ebenfalls im Koalitionsvertrag festgehaltene Evaluation des dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes aus 2020 keine Vorbedingung für die Umsetzung der anderen waffenrechtlichen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag.

Mit freundlichen Grüßen

Carmen Wegge

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