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Carmen Wegge
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Frage von Bernd B. •

Was halten Sie vom Abschluss eines Inter se Modification Treaties z.B mit Kanada oder Malta um die Cannabis Legalisierung rechtssicher durchführen zu können?

Sehr geehrte Frau Wegge,

was halten Sie davon ein Inter se Modification Treatie z.B mit Kanada oder Malta abzuschließen um so die Legalisierung rechtlich durch zu bekommen? Schließlich würde Deutschland schließlich nicht die Rechte der anderen Vertragsparteien der UN Single Convention beschneiden und diese damit formell noch einhalten. Weshalb sollte es dann noch ein Problem mit dem Schengener Vertrag geben? Sind die anderen Mitgliedsstaaten nicht selbst für Ihre Grenzsicherung verantwortlich wenn diese unbedingt Cannabis verbieten wollen? Falls Sie das anders sehen wie wollen Sie das EU Problem lösen außer mir Gesprächen in denen dann "EU-Vertragsverletzer"wie Polen Widerstand leisten und eine mögliche deutsche Vertragsverletzung monieren? Glauben Sie im ernst, dass unsere Nachbarstaaten die Grenzen schließen werden bloß weil wir Cannabis legalisieren wollen? Den Niederländern hatte man wegen ihrer liberalen Drogenpolitik auch zur Zeiten gedroht Sie nicht in die EU aufzunehmen.

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Sehr geehrter Herr B.

Die von Ihnen angesprochenen Inter se Verträge sind aus meiner Sicht ein guter Anhaltspunkt, um gerade auch die rechtlichen Schwierigkeiten bzw. Hürden auf europa- und völkerrechtlicher Ebene besser evaluieren und Schlussfolgerungen daraus ziehen zu können. Dennoch ist es Realität: Die Single Convention on Narcotic Drugs ist Bestandteil des europäischen Schengen-Abkommens und durch den Rahmenbeschluss 2004/757/JI des Rates vom 25. Oktober 2004 auch direktes verbindliches Europarecht. Auch die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs spricht hierbei eine eindeutige Sprache. Und ja, obwohl es die völkerrechtlichen Übereinkommen verbieten, den Anbau und Handel von Cannabis außerhalb medizinischer oder wissenschaftlicher Zwecke zu legalisieren, stehen beispielsweise Vertragsstaaten u.a. auch Möglichkeiten offen, den Anbau und Handel unter Einhaltung der Grenzen des Völkerrechts zumindest partiell zu legalisieren. Auch die von Ihnen angesprochenen inter se Verträge zwischen zwei oder mehr Vertragsstaaten nach Art. 41 der Wiener Vertragsrechtskonvention (WVK) sehen vor, dass einzelne Vertragsstaaten eines internationalen Abkommens abweichende bilaterale oder multilaterale Abkommen schließen können, um das Abkommen im Verhältnis zueinander zu modifizieren.

Nach den UN Drogenkonventionen sind diese inter se Verträge weder ausdrücklich verboten aber auch nicht vorgesehen. Gem. Art. 41 WVK sind sie damit zulässig, soweit sie andere Vertragsparteien nicht beeinträchtigen oder Ziel und Zweck der Konventionen vollständig zuwiderlaufen. Die erste Voraussetzung überschneidet sich weitgehend mit dem Grundsatz, dass die Cannabis-Legalisierung in einem Vertragsstaat keine negativen Folgen für einen anderen Vertragsstaat haben darf. Problematisch dürften deshalb diesbezüglich die fehlende oder mangelhafte Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs durch einen Staat und deren Auswirkungen auf einen anderen Staat sein.

Importe nach Deutschland sind auch bei einem etwaigen Abschluss von inter se Verträgen mit Drittstaaten nur dann zulässig, wenn der exportierende Staat Exporte vorsieht und dafür entsprechende Genehmigungen erteilt. Also: das nach Deutschland importierte Cannabis muss rechtmäßig im exportierenden Staat hergestellt worden sein. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass eine inter se Vereinbarung die Bedingungen der UN Konventionen zwar wirksam für die beteiligten Vertragsstaaten modifiziert, nicht jedoch die sich für Deutschland aus dem EU-Recht ergebenden Rechte und Pflichten. Eine inter se Vereinbarung wäre somit als Instrument zur Überwindung des entgegenstehenden Völkerrechts als Alternative zu einem Aus- und Wiedereintritt unter Vorbehalt erst mit Änderung des EU-Rechts sinnvoll.Um also durch das Nadelöhr des Europa- und Völkerrechts zu kommen, bedarf es deutlich mehr als einem inter se Vertrag: Wir brauchen konkret eine Lösung im Schengen-Abkommen. Dazu finden derzeit bereits zahlreiche Gespräche statt und das Interesse der Legalisierung ist nicht nur bei uns in der Bundesrepublik Deutschland dabei ausgeprägt.

Liebe Grüße!

Carmen Wegge

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