Warum werden MPU Kunden nicht verpflichtend vorher von den Fahrerlaubnisbehörden auf die fehlenden Rechtsmittel ohne Ton + Videobeweiße informiert? Warum gibt es keinen Anspruch von Anfang an?
Ein negatives oder bedingtes MPU-Gutachten kann einen Menschen die Existenz kosten, auch wenn er am Ende selbst dafür verantwortlich ist. Der Versuch, das Gutachten vor Gericht anzufechten, hat jedoch wenig Erfolgsaussichten
"Die Beweispflicht liegt beim Kläger." Er müsste anhand von Ton- oder Videoaufnahmen belegen können, dass der Gutachter die Aussagen bewusst unrichtig interpretiert hat. Ein Anspruch auf eine Aufzeichnung von Beginn an besteht nicht. Das Thema muss vorher angesprochen und extra bezahlt und beauftragt werden ! Warum gibt es keinen Anspruch von Anfang an auf ein rechtssicheres Verwaltungsverfahren?
https://schadenfixblog.de/2010/02/08/fehlende-rechtsmittel-gegen-die-mpu-sind-ein-skandal/
https://www.verivox.de/krankenversicherung/themen/mpu-gutachten/
Sehr geehrter Herr T.,
herzlichen Dank für Ihre Frage!
Die MPU wird rechtlich als Werkvertrag zwischen Kund*innen und Begutachtungsstelle behandelt. Dies bedeutet, dass die üblichen gesetzlichen Mängelrechte gelten, aber keine speziellen Informationspflichten bestehen. Dass Kläger*innen die Beweislast bei der Anfechtung eines MPU-Gutachtens tragen ist ein allgemeines Prinzip im deutschen Recht und nicht spezifisch für die MPU.
MPU-Gutachter*innen sind erfahrene Fachleute, die ihre Beurteilungen auf Basis vorgeschriebener Bewertungskriterien treffen. Dies reduziert die Wahrscheinlichkeit von Fehlern oder Manipulationen. Das bestehende System basiert auf dem Vertrauen in die Professionalität und Integrität der Gutachter*innen und Behörden.
Automatische Aufzeichnungen wären ein Eingriff in die Privatsphäre der Teilnehmer*innen und würden zusätzliche Kosten und administrativen Aufwand verursachen. Beim Thema MPU muss ein Ausgleich zwischen den Interessen der Betroffenen, dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und der Praktikabilität des Verfahrens gefunden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Carmen Wegge