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Carmen Wegge
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Frage von Axel S. •

Wann wird es eine gesetzliche Regelung zur geringen / nicht geringen Menge im CanG geben?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Derzeit arbeiten wir an diesem Thema sehr intensiv. Ich persönlich bin fest der Überzeugung, dass wir als Gesetzgeber hier dringenden Handlungsbedarf haben. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Beschluss vor einigen Wochen bewusst den gesetzgeberischen Willen übergangen und gleichzeitig dafür gesorgt, dass wir kaum noch einen Anwendungsbereich für die einfache Strafbarkeit nach § 34 Abs.1 KCanG haben. Das sollten wir als Gesetzgeber nicht hinnehmen. Nicht nur aus diesem Grund sehen wir erweiterten Handlungs- und Anpassungsbedarf im Bereich der Strafbarkeit. Hierzu kommen wir deshalb nun in das Gespräch mit dem Bundesjustizministerium.

Mit freundlichen Grüßen,

Carmen Wegge

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