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Carmen Wegge
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Frage von Martin S. •

Wann wird die Empfehlung der 54. Sitzung der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG und Neue-psychoaktive-Stoffe nach § 7 NpSG umgesetzt?

Sehr geehrte Frau MdB Wegge,

wann wird die Empfehlung der 54. Sitzung der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG und Neue-psychoaktive-Stoffe nach § 7 NpSG umgesetzt? (siehe https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Sachverstae… )

mfg,
Martin S.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

im Koalitionsvertrag 2021 - 2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben wir gemeinsam vereinbart, eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften einzuführen (siehe S. 87 des Koalitionsvertrages). Dadurch soll unserer Ansicht nach die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet werden. Eine Evaluierung des Gesetzes auf gesellschaftliche Auswirkungen soll nach vier Jahren erfolgen.

Unser und auch mein vorrangiges Ziel und Leitgedanke des Gesetzgebungsvorhabens wird daher sein, für einen bestmöglichen Gesundheitsschutz der Konsument*innen zu sorgen sowie den Kinder- und Jugendschutz sicherzustellen. Das Gesetzgebungsvorhaben betrifft umfangreiche ressortübergreifende Fragestellungen, von der gesetzlichen Ausgestaltung des Anbaus, der Produktion, des Handels, Verkaufs, Verbraucher-, Jugend- und Nichtraucher*innenschutzes bis hin zum Steuer-, Straßenverkehrs-, Straf- und Ordnungswidrigkeiten- sowie Völker- und Europarecht.

Vor dem Hintergrund des vorgenannten, umfassenden Ansatzes der Regierungsparteien wird aktuell auch nach Information des Bundesministeriums für Gesundheit die Empfehlung des Sachverständigenausschusses nach § 1 Absatz 2 Betäubungsmittelgesetz und § 7 Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes vom 15. März 2021, die im Wesentlichen auf eine Ausnahme von Cannabis und seinen Zubereitungen aus dem Anwendungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes gerichtet war, sofern der Gehalt an THC 0,2 Prozent nicht übersteigt, derzeit nicht weiterverfolgt.

Mit freundlichen Grüßen!

Ihre Carmen Wegge

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