Wann setzen Sie endlich 20/9890 (Recht auf Steckersolargeräte) auf die Tagesordnung des Rechtsausschusses, damit die Verschleppung von Klimaschutzmaßnahmen, die auch zum Hochwasser beitragen, endet?
Sehr geehrte Frau Wegge,
Seit mehr als einem Jahr ist nun schon die Privilegierung von Steckersolargeräten und Balkonkraftwerken Thema im Bundestag und den entsprechenden Ausschüssen.
Mehrere Gerichtsurteile (Frankfurt, Konstanz, etc.) haben gezeigt, dass WEG-Eigentümer unilateral Balkonkraftwerke wegen optischer Beeinträchtigung verhindern können und dadurch sowohl privatwirtschaftliche Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen verhindern als auch die nationale Sicherheit und Resilienz Deutschlands akut gefährden, weil der dezentrale und resiliente Ausbau der Stromgestehung damit blockiert wird.
Das Problem wurde vom BMWK in der Solarstrategie erkannt, das BMJ hat einen Entwurf vorgelegt, und alle befragten Fachexperten sind dafür.
Leider versandet dies jetzt in Ihrem Rechtsausschuss, es heißt die SPD blockiert wg. der Online-Versammlung. Die Folgen davon sehen wir alle: Zunahme von Extremwetter (Hochwasser, ..), fehlende Verteidigungsfähigkeit,..
Wie verantworten Sie dies?
Sehr geehrter Herr A.
vielen Dank für Ihre Frage. Klimaschutz ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit und es ist mir auch als Rechts- und Innenpolitikerin besonders wichtig, progressive Klimapolitik voranzubringen.
Tatsächlich hat die Bundesregierung bereits zahlreiche wichtige Klimaschutzmaßnahmen vorangebracht und insbesondere mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes bauen wir die Heizungen in Deutschland nachhaltig um und treiben den Ausbau der erneuerbaren Energien voran.
Natürlich können auch Balkonkraftwerke einen Beitrag dazu leisten, dass Haushalte kleinere Strommengen nachhaltig selbst erzeugen, das Gelingen der Energiewende hängt aber von größeren Maßnahmen ab. Nicht die Balkonkraftwerke einzelner Bürger*innen, sondern große Flächen für Solaranlagen und konsequente Nutzung auf Dächern, der Ausbau von Windenergie und die Nutzung weiterer Technologien, wie Wasserkraft, Geothermie oder Biogas sind entscheidend. Den Klimawandel aufzuhalten und Extremwetterereignisse zu verringern und die Energieautarkie Deutschlands zu erreichen, hängen nicht von den Zulassungsmodalitäten von Steckersolargeräten für Privatpersonen ab.
Dennoch sind Balkonkraftwerke ein kleiner Baustein der Energiewende und können zur dezentralen Versorgung einen kleinen Beitrag leisten. Das kürzlich in Kraft getretene "Solarpaket I" bringt einige Vereinfachungen für Steckersolar-Geräte mit sich, wie zum Beispiel den Wegfall der Anmeldepflicht beim Netzbetreiber und eine vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister.
In dieser Woche beschließen wir im Bundestag das Gesetz für Wohneigentümer und Balkonkraftwerke mit dem es künftig leichter wird, „Balkonkraftwerke“ einzubauen. Wohnungseigentümer*innen und Mieter*innen haben dann einen Anspruch darauf, dass der Installation von Steckersolargeräten auf eigene Kosten zugestimmt wird, und sie auf ihrem Balkon Strom zur Selbstnutzung produzieren können. Im Wohnungseigentumsrecht und im Mietrecht wird dafür die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen. Der Einbau kann dann nicht mehr an einem Veto der Wohnungseigentümerversammlung scheitern.
Mit freundlichen Grüßen
Carmen Wegge