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Carmen Wegge
SPD
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Frage von Daniel W. •

Sehr geehrte Frau Wegge, wie stehen Sie bzw. die FDP zur Ankündigung von Frau Faeser das Waffenrecht weiter zu verschärfen ?

Sehr geehrte Frau Wegge,
wir Demokraten sind uns alle einig das "Reichsbürger" und andere Extremisten keine Waffen haben dürfen. Das aktuelle Waffenrecht bietet aber bereits die Möglichkeit Extremisten zu entwaffnen, es fehlt aber an Personal in den entsprechenden Ämtern. Wie kann es zb. sein das 200 bekannte "Reichsbürger" noch im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind ? Die Zeche zahlen werden wieder die 99% rechtstreuen Jäger und Sportschützen müssen.
Ich persönlich sehe es als unverhältnismäßig an ca. 1.2 Millionen rechtstreue Waffenbesitzer unter Generalverdacht zu stellen und den schon sehr strengen und teilweise auch undurchsichtigen Regeln noch was draufzusatteln. Ich hoffe hier auf Augenmaß.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr W.,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur aktuellen Debatte um eine Verschärfung des Waffenrechts. Als Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion für dieses Thema schildere ich Ihnen gerne meine Position dazu.

Bereits im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel-Koalition auf Änderungen im Waffenrecht verständigt. Dort heißt es:

„Die weit überwiegende Zahl der Waffenbesitzerinnen und -besitzer ist rechtstreu. Terroristinnen und Terroristen sowie Extremistinnen und Extremisten gilt es, konsequent zu entwaffnen. Wir evaluieren die Waffenrechtsänderungen der vergangenen Jahre und gestalten bestehende Kontrollmöglichkeiten gemeinsam mit den Schützen- und Jagdverbänden sowie mit den Ländern effektiver aus. Zudem verbessern wir die kriminalstatistische Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen sowie den Informationsfluss zwischen den Behörden. Bei Gegenständen, für die ein Kleiner Waffenschein erforderlich ist, soll dieser künftig auch beim Erwerb vorgelegt werden müssen.“

Daraus leiten sich für das Waffengesetz aus meiner Sicht zum einen Verbesserungen der waffenrechtlichen Personenüberprüfungen ab, also bei der Zuverlässigkeitsprüfung (§ 5 WaffG) und Prüfung der persönlichen Eignung (§ 6 WaffG). Zum anderen eine Neuregelung des Kleinen Waffenscheins, der künftig auch schon beim Erwerb von SRS-Waffen vorhaben sein muss. Bisher ist der Erwerb davon nicht betroffen und nur beim Führen der SRS-Waffen ist ein Kleiner Waffenschein notwendig.

Unter Reichsbürger*innen und Rechtsextremist*innen gibt es leider nach wie vor auch zu viele legale Waffen. Hier müssen wir besser werden bei der Verwehrung und Entwaffnung. Und ja, dafür brauchen wir auch Anpassungen im Waffenrecht. Das ist keine Ideologie, sondern sicherheitspolitische Notwendigkeit. Und wir stellen damit auch nicht die rechtstreuen Jäger*innen und Sportschütz*innen unter Generalverdacht. Der Umgang mit Waffen ist eine sensible und verantwortungsvolle Angelegenheit. Sicherheit muss dabei oberste Priorität haben.

Mit Blick auf den Vorschlag von Bundesinnenministerin Nancy Faeser zum Verbot von halbautomatischen Waffen, der ja über den Koalitionsvertrag hinaus geht, kann ich zum aktuellen Zeitpunkt nicht viel mehr sagen, als die Tatsache, dass ich dieses Vorhaben inhaltlich unterstützte. In meinen Augen sollten sich solche Waffen nicht in Privatbesitz befinden.

Mit Blick auf die örtlichen Waffenbehörden sehe auch ich die Probleme im Vollzug, die mit einer starken Auslastung der Waffenbehörden verbunden sind. Für den Betrieb der Waffenbehörden sind jedoch die Bundesländer zuständig. Das macht eine Steuerung des Vollzugs von Bundesebene sehr schwierig. Jedoch setze ich mich für eine Prüfung ein, wie eine Unterstützung der Waffenbehörden auch von Bundeseite möglich sein könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Carmen Wegge

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