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Carmen Wegge
SPD
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Frage von Benjamin L. •

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Wegge, wie sieht das zukünftige Beratungsangebot aus, wenn eine Schwangerschaftskonfliktberatung zukünftig nicht mehr erforderlich wäre?

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Antwort von
SPD

Lieber Herr L.,

vielen Dank für Ihre Frage. Wir als SPD-Bundestagsfraktion stehen klar für eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Frauen, der Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen sowie eine insgesamt bessere medizinische Versorgung von betroffenen Frauen.

In unserem vor Kurzem beschlossenen Positionspapier zu diesem Thema haben wir uns für die Ersetzung von der Beratungspflicht für Schwangerschaftskonfliktsituation durch einen Rechtsanspruch auf Beratung ausgesprochen. Aus unserer Sicht widerspricht die gegenwärtige Pflicht zur Beratung dem fachlichen Beratungsstandard der Freiwilligkeit. Wir sind davon überzeugt, dass eine Beratung in Schwangerschaftskonfliktsituationen sehr hilft. Durch diese erhalten ungewollt schwangere Frauen Zugang zu verlässlichen Informationen und können durch ein professioneles Beratungsangebot auch nochmal ihre Entscheidung sorgfältig reflektieren unabhängig von äußerem Druck. Generell hat die Beratung eine wichtige Funktion, die wir deshalb auch weiterhin fördern wollen. Aus diesem Grund sollen auch Ärzt*innen verpflichtet werden im Rahmen ihrer medizinischen Aufklärung auch auf die Beratungsangebote hinzuweisen. Eine verpflichtende Beratung aber betrachten wir weniger als sinnvoll an.

Mit freundlichen Grüßen,

Carmen Wegge

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