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Carmen Wegge
SPD
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Frage von Jakob Daniel M. •

Können Sie eine Zwangsimpfung gegen das Coronavirus ausschließen?

Sehr geehrte Frau Wegge,

bereits zu Beginn der Coronapandemie haben namhafte Politiker*innen beteuert, dass niemand die Absicht habe eine Impfpflicht für das Sars-CoV2 Virus einzuführen. Derartige Ideen wurden vielmehr im Reich der Verschwörungstheorien verordnet.
Mittlerweile steht der Deutsche Bundestag jedoch kurz davor, eine allgemeine Impfpflicht in Deutschland einzuführen.

Die meisten Menschen, die eine Impfung bisher abgelehnt haben, werden sich jedoch auch durch eine Pflicht vermutlich nicht überzeugen lassen, das haben diverse repräsentative Umfragen gezeigt (z.B. https://tinyurl.com/322b54d5; Stand: 11.03.2022).
Es existieren keine roten Linien mehr und Gesundheit steht, laut Kanzler Scholz, an oberster Stelle. Können Sie daher einen Zwang, wie ihn z. B. der Staatsrechtler Alexander Thiele für möglich hält (https://tinyurl.com/2p9fphnu; Stand: 11.03.2022) definitiv ausschließen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
J. D. M.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

Pflicht und Zwang sind im juristischen Sinne nicht dasselbe.

Zwangsimpfen würde bedeuten, Menschen womöglich auch mit Gewalt zum Impfen zu bringen. Verfassungsrechtlich ist das aber gar nicht möglich. Niemand muss also Angst haben von der Polizei abgeholt und gegen den eigenen Willen geimpft zu werden. In Wirklichkeit geht es schlicht und ergreifend um Sanktionen, für diejenigen, die sich nicht an die Pflicht halten. Sanktionen, wie wir sie z.B. von der Gurtpflicht kennen.

Wird der Nachweis der Impfung nicht erbracht, so sieht der von mir unterstützte Antrag für eine allgemeine Impfpflicht ab dem 18. Lebensjahr ein Bußgeldverfahren mit Fristsetzung vor. Das Bußgeld kann dabei mit Impfung oder nachholendem Nachweis abgewendet werden. Anlassbezogene Kontrollen sowie Stichprobenkontrollen durch von den Ländern zu bestimmende Ordnungskräfte sollen dabei bei der Durchsetzung helfen.

Wir sehen also keine Zwangsimpfung vor. Die Sanktionierung geschieht nur über Bußgeldverfahren (Ordnungswidrigkeit). Wir haben uns ganz bewusst für einen Verzicht auf Erzwingungshaft entschieden. Es wird also auch niemand im Gefängnis landen. Die Bußgelder und Verfahren sollen sich an bestehenden Regelungen zur Masernimpfpflicht orientieren. Ein wiederholtes Bußgeldverfahren bei wiederkehrenden Verstößen gegen die Impfpflicht wollen wir dabei ebenfalls möglich machen.

Bei der Impfpflicht handelt es sich um ein staatlich angeordnetes Gebot, sich impfen zu lassen und die Impfung nachzuweisen. Der Begriff Impfzwang ist irreführend, weil es zumindest nicht regelhaft darum geht, Menschen unter Anwendung körperlichen Zwangs einer Impfung auszusetzen, sondern darum, dass sie ihre Einwilligung in eine Impfung erteilen, um ansonsten in Aussicht gestellte Nachteile zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Carmen Wegge

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