Portrait von Carmen Wegge
Carmen Wegge
SPD
99 %
229 / 231 Fragen beantwortet
Frage von Miriam Y. •

Ein großer Teil der demokratischen Gesellschaft versucht seit über einem Jahr, die Politik zu überzeugen, ein AfD-Verbotsverfahren anzustrengen - warum weigert sich die Politik noch immer?

Die AfD zeigt ihr wahres Gesicht – die Forderung nach Remigration hat es nun sogar ins Wahlprogramm geschafft (https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-parteitag-324.html). Phrasen, die AfD müsse man inhaltlich stellen oder sie ließe sich gar von Herrn Merz halbieren, sind Phrasen geblieben.

Im Sinne unserer wehrhaften Demokratie hat die Gesellschaft ihren Beitrag geleistet: Die Menschen haben in einer der bundesweit größten Petitionen gefordert, einen Verbotsantrag zu stellen (https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verbot-unterschriften-100.html). Vor einem Jahr haben allein an drei Wochenenden fast 2 Mio. Menschen gegen rechts demonstriert (https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/demonstrationen-gegen-rechtsextremismus-102.html).

Demokratische Politiker haben dieses Engagement begrüßt – ihren Part aber nie erfüllt. Aus Bürgersicht fühlt sich das zunehmend wie unterlassene Hilfeleistung an. Wie können Sie das in unserer heutigen Welt noch rechtfertigen?

Portrait von Carmen Wegge
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Y.,

herzlichen Dank für Ihre Frage zur Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD.

Aus gutem Grund bietet unser Grundgesetz die Möglichkeit, eine mögliche Verfassungswidrigkeit von Parteien prüfen zu lassen. Es sieht bewusst vor, dass Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat ein solches Verfahren initiieren müssen. Die Entscheidung trifft dann das Bundesverfassungsgericht. Die Voraussetzungen dafür sind zurecht hoch.

Ich gehöre zusammen mit den Abgeordneten Marco Wanderwitz, Dr. Till Steffen, Martina Renner und Stefan Seidler zu den Hauptinitiator*innen eines Antrags auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der „Alternative für Deutschland“ gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes. Unterstützt werden wir bereits von über 120 Abgeordneten aus verschiedenen Fraktionen, die ebenfalls Erstunterzeichner*innen sind.

Wir haben unseren Antrag am 13.11.2024 im Bundestag eingereicht und Sie finden ihn unter der Drucksache 20/13750 (https://dserver.bundestag.de/btd/20/137/2013750.pdf). Außerdem finden Sie weitere Informationen zu unserer Initiative auf unserer Homepage www.afd-prüfen.de.

Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen und der verbleibenden Sitzungswoche des Bundestages ist noch nicht klar, ob wir unseren Antrag noch in dieser Legislaturperiode zur Abstimmung stellen können. Für uns ist klar, dass wir eine Abstimmung erst dann herbeiführen, wenn wir mit einer Mehrheit rechnen können.

Unabhängig davon, ob wir unseren Antrag in dieser Legislaturperiode noch aufsetzen können oder nicht, werde ich auch weiterhin für die Einleitung eines Verfahrens gegen die AfD in Karlsruhe kämpfen. Die AfD stellt die größte Gefahr für unsere Demokratie dar. Schon einmal hat in Deutschland eine demokratisch gewählte Partei die Demokratie abgeschafft. Ich bin der Überzeugung, dass die AfD dieses Ziel verfolgt. Das kann man zum Beispiel daran erkennen, dass die AfD mit ihren Inhalten und Zielen gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip verstößt.

Es ist unerträglich mitzubekommen, wie diese Partei im Plenum des Deutschen Bundestages ihren Hass und ihre Hetze verbreiten darf. Dort, wo sie Einflussmöglichkeiten erhält, nutzt sie diese, um parlamentarische Prozesse zu blockieren oder verächtlich zu machen. Nicht erst die unwürdigen Vorfälle bei der Konstituierung des Thüringer Landtag Ende September zeigen, wie wenig sie von unserer parlamentarischen Demokratie hält.

Ich freue mich, wenn Sie und viele weitere Bürger*innen uns weiterhin im Kampf gegen Rechtsextremismus unterstützen!

Mit freundlichen Grüßen

Carmen Wegge

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Carmen Wegge
Carmen Wegge
SPD