Frage an Carl-Ludwig Thiele von Bernd Z. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Thiele,
gegenüber dem "Kölner Stadtanzeiger" fordern Sie ein steuerpolitisches Sofortprogramm, darin solle neben der Erhöhung des Kindergeldes "an erster Stelle die Erhöhung des Kinderfreibetrages stehen".
Die Parteibeschlüsse der FDP fordern seit Jahren einen "Kinder g r u n d freibetrag für jedes Kind ebenso wie für jeden Erwachsenen".
Meine Fragen: Wirken sich Kinder g r u n d freibetrag und Kinderfreibetrag aus steuerlicher Sicht gleich aus?
Wenn nicht, warum fordern Sie abweichend von den Parteibeschlüssen jetzt einen Kinderfreibetrag und nicht mehr den Kinder g r u n d freibetrag?
Mit freundlichen Grüßen
Zimmermann
Sehr geehrter Herr Zimmermann,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zum Kinderfreibetrag und Kindergrundfreibetrag.
Kinderfreibetrag und Kindergrundfreibetrag wirken sich unterschiedlich aus. Ersterer setzt am oberen Ende des beim Steuerpflichtigen greifenden Einkommensteuertarifs an, letzter am Beginn des Tarifs. Die Entlastungswirkung des Kinderfreibetrags ist dadurch in der Regel höher als die eines Kindergrundfreibetrags. Der Kindergrundfreibetrag wirkt auch bei unterschiedlich hohen steuerpflichtigen Einkommen gleich.
Es ist zutreffend, dass die FDP in ihren Parteibeschlüssen die Einführung eines Kindergrundfreibetrages fordert. Eine solche Maßnahme ist jedoch in dem gerade verabschiedeten Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das eine Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages bringt, nicht vorgesehen. Bei diesem Gesetz handelt es sich um ein Sofortprogramm, bei dem eine so tiefgreifende Systemumstellung wie die Einführung eines Kindergrundfreibetrages nicht zur Diskussion stehen konnte. Ich empfinde es jedenfalls als erfreulich, dass es gelungen ist, mit den Anhebungen des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes einen deutlichen Schritt zu mehr Familienfreundlichkeit zu gehen.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Darlegung gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen verbleibe ich
Ihr Carl-Ludwig Thiele