Frage an Carl-Ludwig Thiele von Ulrich B. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Thiele,
Menschenrechte Resolution 217 A Artikel 20 Abs. 2 Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören. Wie bringen Sie das mit dieser ekeligen Zwangsmitgliedschaft zur IHK unter einen Hut. Hat nicht derjenige der diese beführwortet ein Problem mit Demokratie und Menschenwürde. Warum läuft es in den anderen EU Ländern und beim Bauernverband mit freiwilliger Mitgliedschaft prima. Das sich das Zwangsmittgliedschaft nicht bewährt hat sieht man am besten an der Wahlbeteiligung die ständig abnimmt Berlin 4,5 % das ist doch lächerlich und zeigt wie es denn Unternehmern leid ist mit diesem ekeligen Zustand. Kein Vorstand eines Kaninchenzüchtervereins würde hier den Verein vertreten. Warum werden den die Menschenrechte in unserem Land nicht eingehalten ?? Mir persönlich hat die IHK Augsburg einen Haftbefehl angedroht das Ausland lacht darüber. Muß es den soweit kommen ? Gerne lade ich Sie zu einem sachlichen Gespräch am 3 .11.07 um 12 Uhr nach Stuttgart vor die IHK ein.
Mit freundlichen Grüßen
Britzelmair Ulrich
Sehr geehrter Herr Britzelmair,
die Vereinbarkeit der Pflichtmitgliedschaft im Kammerwesen mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte nach UNO Resolution 217A (III) wurde seit derer Inkrafttreten 1948 weder durch die internationale Gemeinschaft noch durch zuständige Gerichte beanstandet.
Auf dieser Basis haben neben der Bundesrepublik Deutschland auch Nationen der Europäischen Union wie Frankreich, Italien, Niederlanden, Österreich, Spanien, Griechenland und Luxemburg ein vergleichbares System öffentlich-rechtlicher Selbstverwaltungskörperschaften mit Pflichtmitgliedschaften etabliert.
Ich kann noch einmal betonen, dass sich aus meiner Sicht die gegenwärtig in der Europäischen Union bestehenden Regelungen zum Aufgabenumfang und zur damit etwaig einhergehenden Pflichtmitgliedschaft individuell als tragfähig erwiesen haben. Bislang steht jedoch ein wissenschaftlich abgesicherter, gesamtwirtschaftlicher Vergleich der einzelnen Ansätze aus. Nach Ansicht einschlägiger Experten zur Best-practice schneidet das deutsche System der Selbstverwaltung gut ab. In einigen mittel- und osteuropäischen Ländern sei ein Kammersystem nach deutschem Vorbild eingeführt worden oder werde diskutiert.
Die Stärkung der kammerinternen Demokratie als ein Mittel zur Weiterentwicklung des deutschen Kammerwesens, wurde durch die FDP wie zuletzt auf dem 57. Ordentlichen Bundesparteitag immer wieder eingefordert. Zwar können geringe Wahlbeteiligungen auch ein Ausdruck von hoher Zufriedenheit und Übereinstimmung mit den Vertretern der regionalen Kammern sein. Jedoch stärken hohe Beteiligungen die freiheitssichernde und legitimatorische Funktion der Kammern auch gegenüber Politik und Öffentlichkeit.
Ich verweise in diesem Zusammenhang im übrigen auf meine bisherigen umfangreichen Antworten hier bei Abgeordnetenwatch.
In der Hoffnung, Ihnen weitergeholfen zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Carl-Ludwig Thiele