Frage an Carl-Ludwig Thiele von Asmus B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Thiele,
es geht um das Thema Steuern! Ich nehme einmal an es handelt sich um eine Gesetzeslücke?
Ich bin selbstständig, und arbeite freiberuflich beim Fernsehen. Da ich über externe Firmen arbeite bekomme ich meine Rechnungen mit Umsatzsteuer ausgewiesen, die ich monatlich abführe. Da in meinen Rechnungen Umsatzsteuer ausgewiesen ist, ist es mir nicht möglich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Ich verdiene aber nicht sehr viel, das ist ja abhängig von der Auftragslage. Nun zu meinen Anliegen, die Einkommensteuer wird mir aber auch mit den Umsatzsteuern, die ich ja schon abgeführt habe, verrechnet. Das heisst ich werde doppelt besteuert, und das empfinde ich als ungerecht. Das zuständige Finanzamt sagte mir, mein beruflicher Status ist so in den zuständigen Gesetzen nicht vorgesehen, deswegen hätte ich halt Pech gehabt.
Mein Anliegen ist ob man da nicht was ändern kann!
Wie sehen sie das!
mit freundlichem Gruß
Asmus Block
Sehr geehrter Herr Block,
vielen Dank für Ihre Frage. Da ich bestrebt bin, auf Ihr Anliegen so gut wie möglich einzugehen, möchte ich Sie bitten Ihr Anliegen noch zu konkretisieren und Ihr Schreiben an folgende Email-Adresse zu senden: carl-ludwig.thiele@bundestag.de
Ich bitte Sie insbesondere um eine nähere Erläuterung, aus welchem Grund Sie die Umsatzsteuer ausweisen, da dies nach dem UStG (§ 19 I UStG) für Kleinunternehmer nicht vorgesehen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Carl-Ludwig Thiele