Frage an Carl-Ludwig Thiele von A. G. bezüglich Familie
Wie ist Ihre Einstellung zur Frage der Gleichstellung homosexueller Partnerschaften, z.B. Adoptionsrecht für schwule oder lesbische Paare?
Die FDP tritt mit aller Entschiedenheit für den Abbau von Diskriminierung und Intoleranz ein. Benachteiligungen müssen beseitigt und die Rechte von Minderheiten gestärkt werden. Gleiche Rechte und gleiche Chancen für alle Bürger, und das unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität müssen garantiert werden. Dazu brauchen wir in Europa gemeinsame Standards und verbindliche Antidiskriminierungsregeln. Die FDP fordert daher eine Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht. Dabei muss sichergestellt werden, dass die mit den Richtlinien verbundenen Zielsetzungen auch wirklich erreicht werden. Dabei muss sich das Gesetz eng an den Regelungsgehalt der Richtlinien orientieren. Es wird mit der FDP keine grundlegende Revision der europäischen Antidiskriminierungsgesetzgebung geben. Die FDP ist aber auch der Überzeugung, daß es der falsche Weg ist, zu glauben, der Abbau von Diskriminierungen lasse sich nur per Gesetz verordnen.
Bereits heute können gleichgeschlechtliche Paare Pflegschaften übernehmen. Die Übernahme einer Pflegschaft durch homosexuelle Paare ist heute keine Besonderheit mehr. Jugendämter haben sich dahingehend geäußert, dass die bisherigen Erfahrungen mit homosexuellen Pflegeeltern sehr positiv seien. Es sollten daher verstärkt homosexuelle Paare angesprochen werden, ob die Übernahme einer Pflegschaft für sie in Betracht kommt. Zudem sollte durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit in der schwul-lesbischen Szene über die Möglichkeiten der Übernahme einer Pflegschaft informiert werden. Der gesamte Bereich der Insemination ist derzeit völlig unzureichend gesetzlich geregelt. Für durch Insemination gezeugte Kinder gibt es solange keine Probleme, wie sich alle Beteiligten an ihre selbstauferlegten „Spielregeln“ halten. Ist das nicht mehr der Fall, bietet die gegenwärtige Rechtslage keine befriedigenden Lösungen. In Deutschland ist die künstliche Befruchtung nur bei verheirateten Frauen erlaubt, in seltenen Ausnahmen bei Frauen, die in fester heterosexueller Partnerschaft leben. Dies dient dem Recht des Kindes, seine eigene Herkunft zu kennen und gewährt das Recht auf Unterhalt. Auch immer mehr lesbische Frauen wollen die Möglichkeit nutzen, durch Insemination ein eigens Kind zu bekommen. Der gesamte Bereich bedarf einer rechtlichen Neubewertung und einer Rechtsgrundlage, die Rechtssicherheit für alle Beteiligten schafft. In diesem Zusammenhang ist auch die Möglichkeit für lesbische Frauen, ihren Kinderwunsch mit Hilfe der Insemination zu erfüllen, zu prüfen.
Die von Rot-Grün durchgesetzte Stiefkindadoption für Eingetragene Lebenspartner ist eine halbherzige Lösung. Die Forderung der FDP- Bundestagsfraktion nach einem gemeinsamen Adoptionsrecht für schwule und lesbische Paare ist am Widerstand von Rot-Grün gescheitert. Dabei haben zahlreiche internationale Studien eindrucksvoll belegt, dass Vorbehalte gegen eine Adoption durch homosexuelle Paare durch die Erfahrungen in der Praxis widerlegt werden können. Ausschlaggebend für eine Adoption muss alleine das Wohl des Kindes sein. Ein Kind hat gute Entwicklungschancen in einer stabilen und gefestigten Beziehung. Diese Stabilität gewährleistet die Eingetragene Lebenspartnerschaft in gleicher Weise wie die Ehe. Ein gemeinsames Adoptionsrecht dient dem Kindeswohl eher als eine Stiefkindadoption, da die Verantwortung für das Kind als gemeinsame elterliche Verantwortung wahrgenommen wird. Das gemeinsame Adoptionsrecht gibt den Kindern emotionale und rechtliche Sicherheit.