Frage an Carl-Ludwig Thiele von Manfred W. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Thiele,
ich habe eine Frage zu der Wahlkampfaussage "Mehr Netto vom Brutto".
Momentan verdiene ich ca. 1400€ netto. Nun habe ich mich anfang des Jahres dazu entschlossen, eine Rentenbeitragserhöhung i.H.v. vier Prozent hinzunehmen. Dies soll heißen: ich habe einen Riestervertrag abgeschlossen.
Was ich nun wissen möchte ist folgendes: wenn Ihre genannte Wahlkampfaussage für mich gelten soll, dann müssen Sie mich auf der Seite der Steuern und Abgaben um mindestens 7-8 % entlasten, damit nach Abzug meiner Riesterbeiträge nennenswertes "Mehr Netto vom Brutto" bleibt. Wie gedenkt die FDP diese Entlastung zu finanzieren?
Mit freundlichen Grüßen
MW
Sehr geehrter Herr Wüller,
für Ihre Frage, wie die FDP die von ihr geforderten Steuerentlastungen finanzieren wolle, danke ich Ihnen.
Steuerentlastungen sind für uns kein Selbstzweck. Wir als FDP sind davon überzeugt, dass Steuersenkungen erhebliche Impulse für mehr Wirtschaftswachstum und damit auch mehr Beschäftigung freisetzen werden. Diese werden zu beträchtlichen Steuermehreinnahmen und Mehreinnahmen bei der Sozialversicherung führen und darüber hinaus, wegen der zurückgehenden Arbeitslosigkeit, hohe Ausgabeneinsparungen in der Arbeitslosenversicherung bringen. Fühlbare Steuersenkungen finanzieren sich zu einem guten Teil selbst, wie z.B. die Steuerpolitik der Koalition aus FDP und CDU/CSU Mitte bis Ende der 80er Jahre und Erfahrungen in anderen Staaten gezeigt haben.
Die FDP setzt aber nicht nur auf den Selbstfinanzierungseffekt von Steuersenkungen. Sie fordert einen deutlichen Abbau der umfangreichen Erhaltungssubventionen sowie eine zeitliche Befristung aller weiterhin bestehenden Subventionen. Weiterhin sieht sie erhebliche Einsparungsmöglichkeiten bei den Staatsausgaben, zu denen sie zum Bundeshaushalt ein "Liberales Sparbuch" in Höhe von rund 10 Milliarden Euro vorgelegt hat. Hohe Steuermehreinnahmen werden auch durch eine wirksamere Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs eintreten, der sich nach wie vor auf viele Milliarden Euro beläuft.
Zu der von Ihnen angesprochenen staatlichen Riester-Förderung: Diese wirkt steuermindernd. Beiträge zur Riester-Rente können inklusive Zulagen als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Dieser Beitrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Das Finanzamt prüft, ob die Steuerersparnis größer ist als die in den Vertrag geflossenen staatlichen Zulagen. Ist die Steuerersparnis größer, erhält der Riester-Sparer die Differenz erstattet. Ist die Zulage insgesamt gleich oder höher als die Steuerersparnis, bleibt es bei der Zulage.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Carl-Ludwig Thiele