Frage an Carl-Ludwig Thiele von Johannes G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Thiele,
mich interessiert, wie Sie zum Thema elektronische Gesundheitskarte(eGK) stehen. Im aktuellen Wahlprogramm der FDP steht geschrieben, dass die eGK erst eingeführt werden soll, wenn entsprechende Datenschutzstandarts existieren.
Heißt das, dass sie grundsätzlich für die Einführung der eGK sind? Wie stellen Sie sich die Datenschutzstandards vor, die eine Einführung der eGK möglich machen soll?
Welche Postitionen vertreten Sie beim Thema eGK zu Problemen wie der Aushebelung der ärtzlichen Schweigepflicht und der Schaffung eines gläsernen Patienten gegenüber Krankenkassen/Versicherungen.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Grafmüller
Sehr geehrter Herr Grafmüller,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur elektronischen Gesundheitskarte.
Ich stimme vollkommen mit Ihnen überein, dass die ärztliche Schweigepflicht nicht der elektronischen Gesundheitskarte zum Opfer fallen darf. Dennoch bietet der Austausch der Ärzte untereinander zur bestmöglichen Behandlung eines Patienten Perspektiven für eine Verbesserung der Versorgung und der Abläufe im Gesundheitswesen, die sich letztlich auch in geringeren Beiträgen widerspiegeln sollten.
Nach heutigem Stand der Technik sehen wir nach wie vor die Gefahren, die mit der Übermittlung und Speicherung hochsensibler Gesundheitsdaten verbunden sein können - der von ihnen angesprochene gläserne Patient. Es ist daher sehr wichtig, dass die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Daten auf einem wirklich sicheren Weg ausgetauscht werden können.
Ein ganz wesentlicher Aspekt ist die Freiwilligkeit der Nutzung der neuen Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte sowohl für die Patienten als auch für die Therapeuten. Nur dann, wenn diese Voraussetzung gewährleistet ist, wird die für ein solches Projekt benötigte Akzeptanz entstehen. Im Laufe der Zeit wird sich dann zeigen, welche Vor- und Nachteile mit der Nutzung der durch die elektronische Gesundheitskarte ermöglichten Anwendungen verbunden sind.
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte muss daher zurückgestellt werden, bis sichergestellt ist, dass die Voraussetzungen der Datensicherheit erfüllt sind, weder Kostenträger noch staatliche Stellen, Industrieunternehmen oder andere "Dritte" Zugriff auf die sensiblen Gesundheitsdaten haben, die Freiwilligkeit der Nutzung aller über die Identifikation hinausgehenden Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte für Patienten und Leistungsanbieter auch auf Dauer gewährleistet ist und aus dem Gebrauch der elektronischen Gesundheitskarte kein erhöhter bürokratischer Aufwand resultiert, insbesondere auch beim Einlesen der Karte in Arztpraxen und Apotheken.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Carl-Ludwig Thiele