Frage an Carl Kau von Fritz K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kau,
überall im Stadtgebiet werden die Wahlplakate der sog. Rechten Parteien zerstört, kaum daß sie aufgehängt wurden. Halten Sie es mit dem Grundrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit vereinbar, daß hier (unbehelligt von der Polizei) die demokratischen Grundrechte der Wähler und Parteien verletzt werden? Was gedenken Sie ggf. gegen diesen Vandalismus zu unternehmen?
MfG
Fritz Keutz
Sehr geehrter Herr Keutz,
entschuldigen Sie bitte die späte, der aktuellen Arbeitsbelastung geschuldete Beantwortung Ihrer Frage zu einem verständlichen Ärgernis. Zur Wahl zugelassene Parteien haben unabhängig von ihrer politischen Couleur das Recht, Wahlwerbung zu betreiben. Die Beschädigung, Bemalung oder gar Zerstörung von Plakaten ist für alle Parteien ärgerlich und entspricht nicht demokratischer, bürgerlicher bzw. hanseatischer Tradition; dies ist deutlich zu verurteilen und natürlich weder mit unserer Verfassung noch mit unseren Gesetzen vereinbar. Auf frischer Tat Ertappte bleiben auch nicht von der Polizei unbehelligt. Wir können nur zur Zurückhaltung und Beobachtung raten. Wer Verdächtige bzw. Täter ausfindig macht, sollte dies zur polizeilichen Anzeige bringen.
Vandalismus ist in jeder Form inakzeptabel; dies gilt auch für Graffiti-Sprayer die privates oder öffentliches Eigentum beschmieren. Die demokratische Auseinandersetzung mit politisch Andersdenkenden muß in der Debatte und im Austausch von Argumenten stattfinden und nicht in der materiellen Zerstörung von Wahl-Materialien. Unsere Polizei verfolgt jede Anzeige und ist für jeden Hinweis dankbar. Senator Röwekamp wird auch als Bürgermeister alles tun, um die wichtige Arbeit der PolizistenInnen weiter zu stärken. Man kann jedoch nicht jedes Wahlplakat Tag und Nacht bewachen.
Unterstützen Sie uns beim wichtigen Thema Sicherheit und Kriminaltitätsbekämpfung durch Ihre Stimme für die CDU !
Ihr C. K a u