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Canan Bayram
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Frage von Alexander S. •

Sprechen Sie sich dafür aus, dass Umweltverbrechen strafrechtlich verfolgt werden? Werden Sie sich stark machen gegen Erdöl- und Gasbohrungen?

Wenn man die wahren Kosten der Automobil- (dreckige Verbrenner) und Ölindustrie berechnen möchte, zeigt sich die Unmöglichkeit dieses Vorhabens, es ist ein unglaublicher Umwelt-Skandal.
Durch Offshore Bohrungen
- entstehen Bohrschlamm und Bohrabfälle, die das Leben im Meer und am Meeresboden töten
- entstehende Leckagen von Schweröl- und Gasleitungen werden toleriert, man kann es nicht verhindern, man schweigt das Thema tot,
- entstehen große Katastrophen (Unfälle), diese verschmutzen ganze Ökosysteme nicht nur am Meeresboden und das unwiederbringbar,
- eingebrachte Chemie bei Ölunfällen wird noch mehr Leben in den Ozeanen zerstört,
- sind ganze Strände nicht mehr nutzbar und das auf der ganzen Welt,
- sterben Flora und Fauna in den klebrigen Massen,
- wird häufig noch Gas abgefackelt, hierbei gelangt Methan in die Atmosphäre, dieses Gas ist 25 Mal schlimmer als CO2.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich stimme Ihnen zu. Deswegen setzen wir uns für ein Ende der Förderung fossiler Energieträger ein. In der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) wollen wir einen sofortigen Stopp neuer Öl- und Gasbohrungen umsetzen sowie ein Förderende bis 2025. Auf europäischer und internationaler Ebene setzen wir uns für ein Ende der Öl- und Gasförderung in der gesamten Nord- und Ostsee ein.

Im Strafgesetzbuch sind bereits Straftaten gegen die Umwelt aufgeführt (§§ 324-330d StGB). Dieser Katalog muss unbedingt um weitere umwelt- und klimaschädliche Verhaltensweisen erweitert werden. In der laufenden Legislaturperiode habe ich mich zum Beispiel im Deutschen Bundestag dafür eingesetzt, dass Straftaten aus dem Tierschutzgesetz ebenfalls ins Strafgesetzbuch aufgenommen und die Strafen dafür erhöht werden. Es kann doch nicht sein, dass unzählige Tiere in Deutschland unter dauerhaften Schmerzen in Massentierhaltung leben müssen, obwohl Tierquälerei verboten ist. Ganz grundsätzlich müssen Straftaten gegen Umwelt und Klima bei der Strafverfolgung mehr in den Blick rücken und die Strafen auch geeignet sein, die schädlichen Verhaltensweisen zu unterbinden. Umweltverbrechen dürfen sich nicht lohnen.

Mit freundlichen Grüßen

Canan Bayram

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