Setzen Sie sich für eine Überprüfung des AfD Verbotes ein?
Aus meiner Sicht längst überfällig. Wer Abschiebungen in großem Maßstab plant ist Verfassungsfeindlich!
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die AfD ist eine unsere Demokratie zutiefst verachtende Partei. Seit ihrer Gründung vor mittlerweile zehn Jahren hat sich die AfD in all ihren Teilen stetig radikalisiert und hat sich zu einer offen rechtsextremen Partei entwickelt. Wenn es noch eines Beweises bedurfte, musste man sich nur die Reden auf dem Europarteitag in Magdeburg anzuschauen. Durchgesetzt haben sich am Ende gerade die Kandidat*innen, die besonders radikal nationalistische und völkische Töne angeschlagen haben. Viele der Reden waren durchzogen mit rechtsextremen Verschwörungsnarrativen, wie das vom „großen Austausch“, und antisemitischen Codes. Die AfD will offen ein anderes Europa ohne die EU und eine autoritäre Wende in Deutschland.
Sie sät Hass und fügt unserem Land und unserer Demokratie großen Schaden zu. Nicht umsonst behalten unsere Sicherheitsbehörden ihre verfassungsfeindlichen Bestrebungen im Blick und haben bislang schon diverse AfD-Gliederungen und Landesverbände (Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen) als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die Gesamtpartei wird als rechtsextremer Verdachtsfall beobachtet. Sie steht für einen völkischen Nationalismus und ist am Ende im Kern eine rechtsextreme Partei, sie ist die größte Gefahr für unsere Demokratie in dieser Zeit.
Politische Parteien dienen der politischen Willensbildung in der Demokratie und stellen das tragende Element der parlamentarischen Arbeit dar. Deswegen unterliegen sie dem Parteienprivileg des Art. 21 Grundgesetz.
Die Verfassungswidrigkeit einer Partei bestimmt sich nach Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz: Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Antragsberechtigt für ein Verbotsverfahren sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.
Erweist sich der Antrag auf Parteiverbot als begründet, stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass die politische Partei verfassungswidrig ist, erklärt die Auflösung der Partei und das Verbot, eine Ersatzorganisation zu schaffen. Zudem kann es auch die Einziehung des Parteivermögens aussprechen. Die Voraussetzungen für ein Verbot sind deswegen zurecht hoch.
Ein solches Verbotsverfahren muss deswegen gut vorbereitet und überlegt sein. Sollte das Parteiverbot vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt werden, kann dies zum weiteren Erstarken der Partei führen.
Die neusten Erkenntnisse des Recherchezentrums Correctiv zeigen deutlich, was die AfD nach einer möglichen Machtergreifung plant. Die Enthüllung des Recherche-Teams von Correctiv, dass sich eine illustre Schar aus Unternehmern, AfD-Funktionären und rechten CDU-Mitgliedern im November in einem Hotel in Potsdam traf, um den Ausführungen Martin Sellner zu einem „Masterplan Remigration“ zu lauschen. Danach sollen „nicht assimilierte Staatsbürger“ massenhaft aus Deutschland deportiert werden. Diese Erkenntnisse erinnern an das dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte.
Die Menschen in meinem Wahlkreis und überall im Land, die von derartigen Plänen bedroht sind, erwarten zurecht Schutz. Die Verfassung sieht dafür die notwendigen Instrumente vor. Diese müssen wir nutzen, bevor es zu spät ist. Den Vorwurf, es nicht einmal versucht zu haben, sollten wir uns nicht machen müssen.
Damit das Unwort „Remigration“ nur ein Wort bleibt, müssen wir handeln – bevor es dafür zu spät ist. Daher setze ich mich für ein gut vorbereitetes Verfahren zum Verbot der AfD ein.
Herzliche Grüße
Canan Bayram