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Canan Bayram
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Frage von Maja B. •

Setzen Sie sich dafür ein, dass mir mein Vermieter ein Balkonkraftwerk genehmigen darf, auch wenn die Miteigentümer meinen es störe die Optik?

Sehr geehrte Frau Bayram,

Ich bin Mieterin und wollte mir nach der neuen Förderung von Balkonkraftwerken in Berlin ein eben solches am Balkongeländer aufhängen, um meinen Strombezug zu reduzieren und mein E-Bike günstig zu laden. Dabei freut es mich, dass ich gleichzeitig etwas für den Klimaschutz tun kann, was in einer Mitwohnung ja nicht so einfach ist.

Mein Vermieter unterstützt das Ansinnen auch, aber die Nachbarn / Miteigentümer (WEG) leider nicht. Sie, meist ältere Mitbürger, haben meinem Vermieter klar gemacht, dass sie ein Balkonkraftwerk wegen der Optik verbieten und ihre Ihre Zustimmung verweigern.

Bei meiner Recherche ist mir aufgefallen, dass der Bundesrat das BMJ bereits im Mai 2022 aufgefordert hat, Balkonkraftwerke zu privilegieren (BR-Drs. 162/1/22 86b).
Als meine Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Rechtsausschuss frage ich Sie, was Sie und der Ausschuss unternehmen, damit Klimaschutz Vorrang hat vor Optik und der Borniertheit einzelner?
Wie ist der Stand?

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Antwort von
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Guten Tag, 

Vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne beantworte. 

In der Tat ist es so, dass bisher das Wohneigentumsgesetz eine Genehmigung durch alle Miteigentümer für Balkonkraftwerke vorsieht. Dieses Problem haben wir als Ampel-Koalition erkannt und arbeiten derzeit an einer Gesetzesänderung, die eine Anbringung von Balkonkraftwerken auch ohne Zustimmung aller Miteigentümer ermöglicht. Derzeit befinden wir uns dazu in Beratungen, einen entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium, der das Wohneigentumsgesetz anpasst, erwarten wir schon in Kürze. 

Mit freundlichen Grüßen

Canan Bayram

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