Sehr geehrte Frau Canan, hat das Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung die Stellung der Urheber verbessert?
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Frage.
Auch wenn ich im Bundestag nicht intensiv mit diesem Rechtsgebiet befasst bin, möchte ich Ihnen gerne antworten. Dies umso mehr, als in meinem Wahlkreis Friedrichshain-Kreuzberg/Prenzlauer Berg Ost viele Menschen wohnen, die auf dem weiten Feld der Kreativwirtschaft tätig und auch von diesem Thema betroffen sind.
Durch die vergangenen Reformen des Urheberrechts ist es aus rechtlicher Sicht zwar gelungen, den Urheber*innen mit § 32 Urhebergesetz ein Recht auf eine angemessene Vergütung zu verschaffen. Weiterhin problematisch ist aber die Um- und Durchsetzung dieses Rechts. Die ganzen Auskunftspflichten nutzen den Urheberinnen und Urhebern nichts, da die Ansprüche auf angemessene Vergütung nicht auch durch eine effektive Verbandsklage geltend gemacht werden können.
Weiterhin verbesserungsbedürftig ist aus meiner Sicht auch das Urhebervertragsrecht. Für das Verfahren um Vergütungsvereinbarungen sollte z.B. eine Schiedsstelle eingerichtet werden, deren Entscheidungen für die Vereinbarungsparteien verbindlich ist.
Als Abgeordnete setze ich mich im Deutschen Bundestag auch weiterhin für die Verbesserungen für Urheberinnen und Urheber ein.
Herzliche Grüße
Canan Bayram