Liebe Frau Bayram, ich bin sehr enttäuscht von den Koalitionsabsprachen zum Klimaschutz! Die Aufhebung der Sektorziele ist sogar ein Rückschritt. Wie werden Sie zu diesem Punkt abstimmen? MfG, K.V.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Sektorziele gibt es nach wie vor. Sie sind und bleiben entscheidend um festzustellen, ob das Gesamtklimaziel eingehalten wurde oder nicht und welcher Sektor dafür Verantwortung trägt.
Neu ist, dass jedes Jahr geprüft wird, ob mit den Klimaplänen der Bundesregierung das Gesamtminderungsziel bis 2030 erreicht werden kann. Wenn das zwei Jahre in Folge nicht der Fall ist, muss die gesamte Bundesregierung Maßnahmen beschließen, die die 2030-Zielerreichung sicherstellen. Die jährlichen Sektorziele gelten weiterhin und werden weiter überprüft. Es wird sehr deutlich zu sehen sein, welche Bereiche zu viele Emissionen ausstoßen.
Die jeweiligen Ziele sind so anspruchsvoll, dass kein anderer Sektor die Klimaschutzlücke aus dem Verkehrssektor ohne weiteres kompensieren können wird. Diese Verantwortung ist weiterhin klar gegeben und trägt auch. Heißt: Der Verkehrsminister ist weiterhin verantwortlich für den Klimaschutz im Verkehr. Die Ministerien, die für die Gesamtzielverfehlung verantwortlich sind, haben als Erste für die gesamte Bundesregierung Maßnahmen beizutragen, so dass Deutschland sein Gesamtziel 2030 einhalten wird.
Richtig ist: Auch bisher waren die Mechanismen des Klimaschutzgesetzes nicht ausreichend, um die Verantwortung aller Ressorts sicherzustellen. Daher begrüße ich, dass nun stärker auf die Einhaltung der Ziele 2030 geschaut wird, statt nur auf die Zahlen des Vorjahres. Auch ist eine Stärkung der Rolle des Expertenrats zu begrüßen.
Allen muss allerdings klar sein, dass Klimalücken sich nicht allein durch die Art der Rechnung in Luft auflösen. An einer konsequenten Verkehrs- und Wärmewende führt weiter kein Weg vorbei, um die nach wie vor geltenden Klimaziele zu erreichen. Wir werden als Abgeordnete selbstbewusst in die parlamentarischen Beratungen nach der Sommerpause gehen.
Mein Abstimmungsverhalten können Sie dann auf der Website des Deutschen Bundestags nachverfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Canan Bayram