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Canan Bayram
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Frage von Heribert K. •

Ist es nicht an der Zeit, dass auch in Gesetzestexten, Verordnungen u. Satzungen eine "gender-gerechte" Sprache eingeführt wird?

Sehr geehrte Frau Bayram,
Auf Seite 82 d. Koalitionsvertrages widmen Sie ein Kapitel dem Thema "Gleichstellung". " Wir treten Diskriminierung auf allen Ebenen entgegen, organisieren Teilhabe und Repräsentanz. Die Gleichstellung der Geschlechter ist Grundlage einer gleichberechtigten Gesellschaft." Nach wie vor sind Frauen in Führungspositionen stark unterrepräsentiert. Ist es nicht an der Zeit, dass wenigstens Gesetzgeber in seinen Gesetzestexten für eine gender-gerechte Sprache sorgt?
Im GmbHG ist nur von "der Gesellschafter" oder "die Geschäftsführer" die Rede. Das UStG spricht ausschließlich vom "Unternehmer". Überhaupt - das gesamte Steuerrecht hat nur "den Steuerpflichtigen" im Auge. Das BauGB spricht vom "Eigentümer", das Insolvenzrecht vom "Insolvenzverwalter". Selbst im "allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz" wird von "Pflichten des Arbeitgebers" gesprochen. In das WehrPflG mag ich gar nicht erst schauen. "Wagen Sie den Fortschritt" - auch im Parlament und Justizministerium

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag, 

vielen Dank für Ihre Frage.

Sprache kann als Werkzeug für mehr Geschlechtergerechtigkeit dienen und die geschlechtliche Vielfalt in unserer Gesellschaft sichtbar machen. Sprache kann wirkmächtig sein und unser Denken beeinflussen. Sie unterliegt ständigen Veränderungen, entwickelt sich wie die Gesellschaft weiter. Sprache kann diskriminieren und Personen ausschließen. Sie kann Personengruppen sichtbar machen und zu besserer Akzeptanz führen.

Sprache entwickelt sich und lässt sich nicht verbieten oder erzwingen. Der Staat hat jedoch die wichtige Aufgabe die Entwicklung zu einer geschlechtergerechten und diskriminierungsfreien Sprache voranzutreiben. 

Klar ist, dass wir dies nicht durch Sprechverbote erreichen können, wie diese von der CDU und CSU zunehmend gefordert werden.

Herzliche Grüße

Canan Bayram

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