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Canan Bayram
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Frage von Stefan R. •

IGH (19.07.2024): Kein Staat darf Israels völkerrechtswidrige Besatzung unterstützen. Frau Baerbock sieht deutsche Waffenlieferung an Israel vom Völkerrecht gedeckt. Erkennen Sie einen Widerspruch?

Ich bitte Sie bei der Antwort nicht auf die schriftliche Erklärung Israels zu verweisen. Ich halte Sie nicht für naiv genug zu denken, dass

1. kein Verdrängungseffekt entstünde. Selbst wenn die Lieferung wirklich nicht diesem Bestimmungszweck zugeführt würde, würden dadurch andere Ressourcen für diesen Zweck frei.

2. die gelieferten Waren nicht für Zwecke verwendet werden, die aktuell noch nicht, möglicherweise aber in Zukunft gerichtlich als völkerrechtswidrig eingestuft werden, Stichwort Südafrika gegen Israel.

3. es eine gute Idee ist eine Unbedenklichkeitserklärung der „verurteilten“ Partei zu akzeptieren.

Man stelle sich mal vor, eine wegen Freiheitsberaubung verurteilte Person, die das Opfer nach wie vor seiner Freiheit beraubt und gegen die aktuell wegen mehrfachen Mordes ermittelt wird, darf sich weiterhin eine Waffe kaufen, wenn sie nur erklärt, diese nicht im Rahmen der Freiheitsberaubung einzusetzen.

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