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Canan Bayram
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Frage von karin f. •

gleichbehandlungsgesetz/rentnerin/schwerbehindert/wonraumverteilung - wie sieht die politik die wohnsituation, für schwerbehinderte ältere menschen.zum jetzigen zeitpunkt ...?

wie sieht die politik die wohnsituation, für schwerbehinderte ältere menschen.zum jetzigen zeitpunkt ...? unmöglich aktuell als schwerbinderter mensch sich wohnlich zu verändern ..soll so das diskriminierungsgesetzt gehändelt werden ??? sie sind, erstmal, mein nächster ansprechpartner..
mit freundlichen grüßen karin f.

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Guten Tag, 

vielen Dank für Ihre Frage. 

Unter den vielen Mieter*innen, die mich in meinem Wahlkreis Friedrichshain-Kreuzberg/Prenzlauer Berg-Ost ansprechen, befinden sich zahlreiche ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen. Die Problematik ist mir deshalb bekannt. Die rechtliche Situation bietet hier mit dem § 544 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zwar das Recht, notwendige Umbauarbeiten für behindertengerechtes Wohnen vorzunehmen, aber auf eigenen Kosten. Bei Kündigungen bietet § 574 BGB in manchen Fällen einen Schutz vor Wohnungsverlust, wenn ein Auszug unzumutbar ist. Aber auch dieser Schutz ist ungenügend.

Bleibt als Anknüpfungspunkt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dies verbietet in § 1 Benachteiligungen u.a. wegen Alter oder Behinderung. § 2 Abs. 1 Nr. 8 AGG bezieht sich auf „den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum“. Allerdings findet nach § 19 Abs. 5 AGG das Gesetz dann keine Anwendung, wenn es um Verträge geht, bei denen ein besonderes Nähe- und Vertrauensverhältnis besteht. Dies wird nach Satz 3 dieser Vorschrift insbesondere dann regelmäßig angenommen, wenn ein Vermieter nicht mehr als 50 Wohnungen vermietet. Und selbst dann müsste gem. § 3 Abs. 1 AGG eine unmittelbare Benachteiligung vorliegen, d.h. dass eine Person wegen Alters oder Behinderung eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation.

Ich sehe die Problematik darin, dass auf einem von Immobilienspekulation, Gentrifizierung und explodierenden Mieten gekennzeichnetem Markt sich ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen noch stärkeren Nachteilen ausgesetzt sehen, da sie auf das wesentlich geringere Angebot von alters- und behindertengerechten Wohnungen angewiesen sind. Und natürlich spielt die soziale Frage eine erhebliche Rolle. Arme Menschen haben ungeachtet ihres Alters oder einer Behinderung derzeit auf dem Wohnungsmarkt keine Chance.

Aus diesem Grund setze ich mich, gemeinsam mit der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen, im Bundestag bei meiner Arbeit dafür ein, dass der Mieterschutz verstärkt wird. Dafür braucht es mietrechtliche Regelungen, die Mieterhöhungen begrenzen und vor Wohnungsverlust, etwa durch Eigenbedarfskündigungen, schützen. Dabei werde ich die besonderen Herausforderungen, denen ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen auf dem Wohnungsmarkt ausgesetzt sind, verstärkt berücksichtigen.

Ich danke Ihnen für Ihre Anfrage, mit der Sie mich erneut auf diese Problematik aufmerksam gemacht haben.

Herzliche Grüße

Canan Bayram

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