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Canan Bayram
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Frage von Lukas D. •

Änderung / Abschaffung des Art. 12a GG?

Sehr geehrte Frau Bayram,

da sich die aktuelle Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag auf Seite 114 selbst zu einer Gleichstellung von Männern und Frauen verpflichtet hat, möchte ich mich bei Ihnen erkundigen, wann seitens der Regierungsfraktionen oder der Bundesregierung ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Änderung des Art. 12a GG zu erwarten ist? Die alleinige Möglichkeit, ausschließlich Männer zum Wehrdienst verpflichten zu können, ist mit dem Ziel der Koalition nicht vereinbar. Eine erforderliche 2/3 Mehrheit für eine entsprechende Änderung wird es mit der Unterstützung der Linkspartei und der Unionsparteien geben.

Die gegenwärtige Aussetzung der Wehrpflicht ist dabei nicht ausreichend, um die Gleichstellung sicherzustellen, da diese selbstverständlich wieder in Kraft gesetzt werden kann. Eine Änderung oder gar Abschaffung des Art. 12a GG ist damit zur Zweckerreichung der Gleichstellung unerlässlich.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Frage und ihren interessanten Vorschlag.

Die Wehrpflicht ist bereits seit Januar 2011 ausgesetzt, sodass seitdem keiner mehr einberufen wird. Aber richtig ist auch, dass die damalige Bundesregierung damit einem drohenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zuvorgekommen ist, weil die Frage der Wehrgerechtigkeit offen war.

Wehrgerechtigkeit ist nur gewährleistet, wenn die Zahl derjenigen, die tatsächlich Wehrdienst leisten, der Zahl derjenigen, die nach Maßgabe der Bestimmungen des Wehrpflichtgesetzes für den Wehrdienst zur Verfügung stehen, zumindest nahe kommt. Dies fiel aber zuletzt immer weiter auseinander, insbesondere aufgrund Untauglichkeit oder Kriegsdienstverweigerung.

Für jede Änderung wäre eine Verfassungsändernde Mehrheit erforderlich. Absehbar ist, dass es die notwendige 2/3-Mehrheit zur Änderung des Grundgesetzes derzeit nicht gibt. Vielmehr gibt es derzeit in einigen Fraktionen sogar Bestrebungen, die Wehrpflicht wieder einzuführen. Dagegen bleibe ich eine laute Stimme im Deutschen Bundestag.

Herzliche Grüße

Canan Bayram

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