Frage an Canan Bayram von Sandro D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Bayram,
Die Firma Bahlsen hat ihre Kekssorte Afrika aufgrund von Rassismusvorwürfen umbenannt, "Zigeunersauce" darf nicht mehr als solche bezeichnet werden und Gendersternchen sind immer mehr im kommen.
Dies sind nur wenige Beispiele für einige Änderungen in der Gesellschaft, welche auch als "politische Korrektheit" bezeichnet werden.
Zum einen würde mich interessieren, ob sie Verständnis dafür haben, dass ein Großteil der Menschen nicht Gendern und etablierte Begriffe weiterhin benutzen.
Zum anderen möchte ich Sie fragen, ob man mit solchen Debatten nicht von den großen Problemen der heutigen Zeit ablenkt. Als Beispiel möchte ich hier den Angriff in Würzburg nennen oder auch einfach die Corona-Pandemie, für welche komplexe Lösungen gefunden werden müssen.
Freundliche Grüße
S. Dosabix
Sehr geehrter Herr D.
Ich bin dafür, dass niemand durch Sprache verletzt werden sollte. Ausgrenzende Sprache ist nicht nur persönlich verletzend, sondern schadet auch dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ich verstehe nicht, warum Menschen, die selbst nicht von Diskriminierung betroffen sind, diskriminierende Sprache verwenden müssen.
All das, was sich unterhalb der Strafbarkeitsgrenze bewegt, kann natürlich Privatpersonen nicht verboten werden. Ich setze mich aber dafür ein, dass zumindest der Staat und diejenigen, die ihn nach außen hin vertreten (z.B. Polizeibeamt*innen, Lehrer*innen, Behördenmitarbeiter*innen) auf die Verwendung diskriminierender Sprache verzichten.
Ich gehe sogar noch weiter: Ich will, dass es eine staatliche Verpflichtung gibt, den Betroffenen Schutz vor Diskriminierung zu gewährleisten. Deswegen will ich den Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz um diesen Satz ergänzen:
„Der Staat gewährleistet Schutz gegen jedwede gruppenbezogene Verletzung der gleichen Würde aller Menschen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Dies würde klarstellen, dass sämtliche Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in Deutschland verfassungsrechtlich geächtet sind. Staatlicherseits müsste den Betroffenen dann gegen jede Form gruppenbezogener Anfeindung und Abwertung Schutz geboten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Canan Bayram