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Canan Bayram
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Frage von Tino P. •

Frage an Canan Bayram von Tino P. bezüglich Umwelt

Guten Tag,

ich arbeite zusammen mit einem Team an einer Kampagne, um die Strafbarkeit von Ökozid in Deutschland auf die politische Agenda zu setzen. Unsere Petition dazu hat bereits fast 50.000 Unterschriften: https://www.change.org/p/lebensgrundlagen-sch%C3%BCtzen-%C3%B6kozid-strafbar-machen

Ein Ökozidgesetz würde die strafrechtliche Verfolgung von schwerwiegenden und weitreichenden Verbrechen gegen die Umwelt möglich machen.

Obwohl es international bereits große Unterstützung für ein Ökozidgesetz gibt, zum Beispiel durch Emmanuel Macron, Papst Franziskus, Polly Higgins und NGO`s wie https://www.stopecocide.earth/ oder https://www.endecocide.org/de/ ist das Thema in Deutschland bislang unbekannt.

Während um uns herum industrielle Landwirtschaft und fossile Konzern ganze Ökosystem zerstören, arbeitet niemand in der deutschen Politik an diesem wichtigen Vorhaben. Dabei könnte es einer der stärksten Hebel sein, um wirksam gegen Klima- und Umweltverbrechen vorzugehen.

Ökozid als Straftatbestand muss Einhalt in die Gesetzgebung bekommen: Sowohl auf internationaler - Aufnahme in das Römische Statut des internationalen Strafgerichtshofes - als auch auf nationaler Ebene.

Wie stehen Sie dazu? Setzten Sie sich zukünftig in Ihrer Partei, im deutschen Bundestag und auf internationaler Ebene dafür ein?

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung!

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr P.,

Die Klimakrise, das rapide Artensterben, die Vermüllung der Erde mit Plastik: Die großen Umweltkrisen unserer Zeit sind menschengemacht und werden jeden Tag größer. In diesem Kontext brauchen wir eine Debatte über Verantwortlichkeiten, die Weiterentwicklung des Umweltrechts und des Umweltstrafrechts, aber auch über den Vollzug bestehender Gesetze sowie den Stellenwert des Vorsorge- und Verursacherprinzips.

Regelungen wie zum Beispiel die Paragraphen 324 bis 330 d) des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die Umwelt) sind notwendig und müssen wie alle Gesetze regelmäßig an sich verändernde Rahmenbedingungen angepasst werden. Nationale Regelungen stoßen in einer globalisierten Welt jedoch immer an Grenzen. Deshalb ist es richtig, über das bestehende nationale Recht hinaus auch die Debatte zur Weiterentwicklung eines internationalen Umweltschadens-, Haftungs- und Umweltstrafrechts zu führen. Das Ziel muss eine erfolgreiche, überstaatliche auch strafrechtliche Bekämpfung von Umweltzerstörung sein.

Die dazu abgestimmte Entschließung des Europäischen Parlaments sehen wir als relevanten Diskussionsbeitrag, wie einer langfristigen und
erheblichen Beschädigung oder Zerstörung von Ökosystemen auch international im Wege des Strafrechts entgegengewirkt werden kann. Wir erwarten, dass diese Debatte auch in Deutschland an Fahrt aufnehmen wird und beschäftigen uns in der Fraktion fortlaufend mit dem Thema. Auch im Neuen Grundsatzprogramm der Partei Bündnis 90/DIE GRÜNEN ist dieses Thema aufgenommen: Da Verbrechen gegen die Umwelt nicht vor Ländergrenzen Halt machen, ist es im globalen Interesse, dass die internationale Staatengemeinschaft eine Gerichtsbarkeit schafft, die diese Verbrechen unabhängig und grenzüberschreitend verfolgt.

Herzliche Grüße

Canan Bayram

Die Entschließung des Europäischen Parlaments finden Sie hier:
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2021-0014_DE.pdf

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