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Canan Bayram
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Frage von Theresa K. •

Frage an Canan Bayram von Theresa K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Was ist Ihre Meinung zur Gesichtserkennung an Bahnhöfen und Flughäfen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an meiner politischen Arbeit.

Bahnhöfe und Flughäfen zählen in Deutschland zu den öffentlichen Plätzen und stellen gleichsam Orte dar, die besonderer sicherheitspolitischer Beachtung bedürfen. Ich vermutete, Sie zielen in Ihrer Frage auf die biometrische Gesichtserkennung ab, wie sie durch den Bundesinnenminister Seehofer für öffentliche Räume geplant war.

Für mich sind Bahnhöfe und Flughäfen Teile des öffentlichen Raumes und dürfen nicht anlasslos Orte von biometrischer Überwachung werden. Den Bürger*innen muss auch an diesen Orten gewährleistet sein, in einem gewissen Maße anonym und unerkannt, selbstbestimmt unterwegs zu sein. Biometrische Gesichtserkennung ist in diesem Zusammenhang als existenzielle Gefahr für die informationelle Selbstbestimmung der Bürger*innen zu betrachten.

Modellprojekte zur biometrischen Gesichtserkennung zum Beispiel aus dem Bundesland Berlin (lesen Sie hierzu: https://netzpolitik.org/tag/suedkreuz/) haben ergeben, dass die Form der Überwachung nicht dazu beiträgt, dass an diesem Ort Straftaten weniger oder in einem besonderem Maße schneller und/oder erfolgreicher aufgeklärt werden. Eine Abwägung der Freiheitsrechte der Bürger*innen im Verhältnis zum Nutzen der biometrischen Gesichtserkennung führt mich deshalb dazu, dass ich diese auch auf Bahnhöfen und Flughäfen ablehne.

Zu diesem Thema habe ich zusammen mit anderen Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Januar dieses Jahres einen Antrag mit dem Titel „Freiheit und Rechtsstaatlichkeit erhalten – Kein Einsatz biometrischer Gesichtserkennung in öffentlichen Räumen“ in den Deutschen Bundestag eingebracht. Sie können ihn hier nachlesen: https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/168/1916885.pdf

Auch auf Flughäfen und Bahnhöfen wird mit oben skizzierte Argumentation eingegangen. Zusammen mit meinen Kolleg*innen komme ich zu der Auffassung: von der „Legalisierung des polizeilichen Einsatzes biometrischer Gesichtserkennung als auch womöglich anderweitiger in Planung oder im Test befindlicher biometrischer Verfahren der eindeutigen Identifizierung von Personen in öffentlich zugänglichen Räumen ist Abstand zu nehmen.“

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Canan Bayram

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