Frage an Canan Bayram von Irmgard Z. bezüglich Bildung und Erziehung
Hallo, wie stehen Sie zu der Frage, ob Lehrerinnen an öffentlichen Schulen mit einem Kopftuch unterrichten dürfen?
"Sehr geehrte Frau Z.,
die Frage der Religionsfreiheit bei Lehrerinnen ist nicht leicht zu
beantworten und hat bereits verschiedene Gerichte beschäftigt. Als
rechtspolitische Sprecherin meiner Fraktion habe ich mich dafür
eingesetzt, dass die Bewerbungen von Lehrerinnen mit Kopftuch
diskriminierungsfrei und in verfassungskonformer Anwendung des
Neutralitätsgesetzes des Landes Berlin durchgeführt werden. In seiner
letzten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt,
dass die Religionsfreiheit der Lehrerinnen zu gewährleisten ist,
soweit der Schulfrieden dadurch nicht gestört ist. Wie dies praktisch
umzusetzen ist, bleibt aber weiterhin umstritten. Daher ist diese
Frage in einem stetigen Prozess zu entwickeln und zwar innerhalb der
gesamten Gesellschaft.
Ich selbst war als Elternvertreterin 4 Jahre lang Vorsitzende der
Gesamtelternvertretung an der Schule meiner Tochter. Insoweit sind mir
die Diskussionen innerhalb der Elternschaft bekannt. Sie spiegeln die
Debatte innerhalb der gesamten Gesellschaft wider. Es gibt Befürworter
und Gegner wie in allen Politikfeldern, wobei die Debatte teilweise
emotionaler geführt wird als manch andere. Diese geht von der Angst
vor dem Einfluss des Islam durch die Kopftuch tragende Lehrerinnen bis
zur Anerkennung der Sichtbarkeit und Motivation für muslimische
Schüler*innen, wenn in den Schulen nicht nur die Putzfrau Kopftuch
trägt, sondern eben auch eine studierte Lehrerin.
Klar ist, dass die Schulen in dieser Frage mehr Unterstützung vom
Staat erhalten müssen, um einen Umgang mit den durch das Thema
aufgeworfenen Fragen zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Canan Bayram