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Canan Bayram
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Frage von Bruno B. •

Frage an Canan Bayram von Bruno B. bezüglich Recht

Hallo Frau Bayram,

warum darf die NPD ihre Wahlplakate in Berlin aufhängen?

Viele Grüße
Bruno Bremer, 14 Jahre

Die Frage wurde gestellt im Rahmen der Aktion duhastdiemacht.de, die u.a. von der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung, dem Jugendportal des Deutschen Bundestags "Mitmischen.de" und dem Förderprogramm der Europäischen Union "JUGEND IN AKTION" unterstützt wird. duhastdiemacht.de will das demokratisches Bewusstsein bei Jugendlichen fördern und ihre Bereitschaft zum Engagement stärken. Gefördert wird das Portal von der Robert Bosch-Stiftung.

Mehr Infos zum Wahljahr 2011 hier auf duhastdiemacht.de.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Lieber Bruno Bremer,
 
ich finde es gut, dass Du mit 14 Jahren solchen Fragen nachgehst.
 
Die NPD hängt Plakate auf, weil sie sich auf den Schutz als Partei nach unserem Artikel 21 des Grundgesetzes berufen kann und sie keiner durch ein Verbot daran hindert.
 
In Artikel 21 Absatz 1 des Grundgesetzes ist geregelt, dass Parteien bei der politischen Willensbildung mitwirken und ihre innere Ordnung demokratischen Grundsätzen entsprechen muss. In Artikel 21 Absatz 2 steht: „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“ Es gibt viele Anhaltspunkte dafür, dass die Bestrebungen der NPD gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung sind. Daraus ergibt sich die rechtliche Grundlage, um die NPD und ihr nahestehende Organisationen und Personen vom Verfassungsschutz überwachen zu lassen.
 
Allein das Vorliegen der Voraussetzungen von Artikel 21 Absatz 2 Satz 1 führt nicht automatisch zum Verbot. Vielmehr ist in Artikel 21 Abs. 2 Satz 2 Folgendes geregelt: „Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.“ Dies hat zur Folge, dass trotz aller menschenverachtenden Darstellungen und Äußerungen der NPD diese durch das Parteienprivileg geschützt ist, weil und solange sie nicht verboten ist.
 
Die Gerichte können über solche Fragen lediglich dann entscheiden, wenn ihnen die Angelegenheiten zur Entscheidung vorgelegt werden. Vor kurzem entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass ein Wahlwerbespot der NPD vom rbb nicht ausgestrahlt werden muss, weil es einen Straftatbestand erfüllte. Ein Berliner Juraprofessor regte an, gegen Wahlplakate vorzugehen, da er gute Aussichten sah, dass diese so bzw. in der Nähe von bestimmten Einrichtungen nicht erlaubt seien.
 
Im Jahre 2001 stellte eine rot-grüne Bundesregierung einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht. Das Verfahren wurde wegen der „fehlenden Staatsferne“ eingestellt, da nicht geklärt werden konnte, welche Vertrauenspersonen des Verfassungsschutz in der NPD aktiv - teilweise in Vorständen - waren.
 
Seit 2006 engagiere ich mich in der Initiative gegen rechts www.initiative-gegen-rechts.de[ http://www.initiative-gegen-rechts.de/ ] in Friedrichshain. Diese hat sich zum Ziel gesetzt, rechten Bestrebungen, Läden und der rechten Gewalt etwas entgegenzusetzen. Wir haben Demonstrationen gegen eine Thor-Steinar-Laden organisiert, eine „Servicewüste für Nazis“ angeregt und nach zwei Mordversuchen in Friedrichshain die Bevölkerung auf ihre Verantwortung, bei rechter Gewalt hinzusehen, sensibilisiert.
 
Lieber Bruno, ich bin für einen Verbotsantrag gegen die NPD. Ich denke, dass es falsch ist, ihnen die Parteienrechte zu gewähren und sie durch Steuergelder zu finanzieren. Dann könnten Sie Ihre Plakate nicht mehr aufhängen und die Stadt sehe bedeutend besser aus. Ich finde die Plakate der NPD echt hässlich. Voller Hass gegen alles, das nicht so ist wie sie. Darauf könnten wir gut verzichten. Mein Motto lautet: Kein Kiez für Nazis und Rassisten!
 
Herzliche Grüße
von Canan Bayram

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