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Canan Bayram
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jörg W. •

Frage an Canan Bayram von Jörg W. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Bayram,

an den Volkshochschulen in Berlin arbeiten 600 Dozent/innen arbeitnehmerähnlich, d.h. wir arbeiten hauptberuflich in der Weiterbildung, z.B. in Integrationskursen oder Computerkursen, werden aber über Stunden-Honorare bezahlt.

Wir arbeiten in permanent unsicheren Arbeitsverhältnissen und ohne grundlegende soziale Absicherungen wie z.B. eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz u.ä.
Die Honorare sind dabei nicht annähernd hoch genug, um eine private Absicherung bezahlen zu können.

Aus diesem Grunde streben die Gewerkschaften verdi und GEW, in denen viele von uns Mitglieder sind, Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Dozent/innen an.

Würden Sie als Abgeordnete unsere Forderung nach einer Verbesserung unserer prekären Arbeitsverhätnisse unterstützen ?

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Wagner

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Wagner,

Ihre Frage zeigt einmal mehr, welchen ungeordneten Zustand der rot-rote Senat bezüglich der Volkshochschulen aber auch der Musikschulen hinterlässt.

Zwar gab es Gerüchte, dass die Deutsche Rentenversicherung arbeitnehmerähnliche MusikschullehrerInnen in den Bezirken auf ihren Sozialversicherungsstatus hin überprüft. Das Ergebnis war uns aber bisher nicht bekannt. Auf informellem Wege wurde uns nun das Schreiben der Deutschen Rentenversicherung des Bundes an das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf vom 10.03.2011 (!) übermittelt, aus dem hervorgeht, dass die Rentenversicherung die Auffassung vertritt, dass arbeitnehmerähnliche Honorarkräfte der Berliner Musikschulen ab 01.01.2011 sozialversichert werden müssten, es sei denn, das Rundschreiben vom 27.12.1983, welches die Lohnfortzahlung bei Dienstunfähigkeit regelt, würde aufgehoben. Darüber hinaus wurden weitere Kriterien für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis genannt, die nach Auffassung der Rentenversicherung erfüllt waren, wonach eine Sozialversicherungspflicht gegeben sei.

Dieses Schreiben wirft ein neues Licht auf die von Ihnen aufgeworfenen Fragen zu arbeitnehmerähnlichen VHS-Dozent/innen. Bisher lag nur ein Ver.di-Gutachten und eine von uns in Auftrag gegebene Prüfung durch den wissenschaftlichen Dienst des Abgeordnetenhauses vor, die beide zu dem Schluss kamen, dass eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei arbeitnehmerähnlichen VHS-DozentInnen unproblematisch in Bezug auf eine mögliche Scheinselbstständigkeit sei. Dabei wurde auch auf den arbeitnehmerähnlichen Status der Lehrkräfte an Musikschulen Bezug genommen. Deswegen sahen wir auch keine Hindernisse für die an sich längst überfällige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und standen auch Verhandlungen über einen Tarifvertrag bei einer möglichen Regierungsbeteiligung grundsätzlich positiv gegenüber. Unter Einbeziehung des Schreibens der Rentenversicherung muss der gesamte Regelungskomplex zum Status von arbeitnehmerähnlichen VHS-DozentInnen und MusikschullehrerInnen unserer Auffassung nach neu bewertet und geordnet werden. Da wir nur gerüchteweise wissen, wie die Verhandlungen zwischen dem Senat und der Rentenversicherung weitergegangen sind, können wir aus der Opposition heraus zu diesem Zeitpunkt dazu keine abschließende Position abgeben. Wir sehen es allerdings als naheliegend an, dass es zu einer Gleichbehandlung von VHS-DozentInnen mit MusikschullehrerInnen kommen muss.

Der zukünftige Status von VHS-DozentInnen und MusikschullehrerInnen muss bei der weiteren Diskussion um den am 30.8. vom Senat endlich zur Kenntnis genommenen Kommissionsbericht zu Volkshochschulen und Musikschulen einbezogen werden. Die vom Senat für die weitere Diskussion vorgegebene Kostenneutralität können wir uns angesichts der neuen Ausgangslage kaum vorstellen.

Sollten wir nach den Wahlen Koalitionsverhandlungen führen, werden wir darauf drängen, dass dieser ganze Fragenkomplex zügig einer Lösung zugeführt wird, die die fachliche Qualität der Volkshochschulen und Musikschulen sichert, der Nachfrage nach beiden Institutionen gerecht wird und eine sozial verträgliche Lösung für den bisher unbefriedigenden Status der arbeitnehmerähnlichen VHS-DozentInnen und Lehrkräfte an den Musikschulen garantiert. Dabei ist auch ein Wechsel der Rechtsform der Institutionen, wie in vielen anderen Städten schon geschehen, nicht von vornherein auszuschließen.

Die weiteren Details werden wir angesichts der neuen Lage gern mit den Beteiligten Institutionen und InteressensvertreterInnen diskutieren. Unter canan@friedrichshainerin.de [ mailto:canan@friedrichshainerin.de ] bzw. 78892343 können Sie bei Bedarf Informationen über den weiteren Verlauf der Diskussion erhalten.

Herzliche Grüße von Canan Bayram

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