Sehr geehrte Frau Böndel,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema "Prostitutionsschutzgesetz" vom 16. November 2014.
Sehr geehrte Frau Böndel,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema "Prostitutionsschutzgesetz" vom 16. November 2014.
(...) Ich möchte Ihre Sorge dahingehend entkräften, dass derzeit seitens der Bundesregierung oder EU keine Initiativen mit dem Ziel gravierender Einschränkungen für Feuerwerk der Kategorie zwei geplant sind. Vielmehr wird derzeit einzig eine bis 2015 durchzuführende Anpassung des nationalen Rechts an die EU-Richtlinie 2013/29 ("Pyrotechnik"-Richtlinie) vorgenommen. (...)
(...) Wir Sozialdemokraten hatten in unserem Regierungsprogramm 2013-2017 vorgeschlagen – und nicht versprochen -, die Zurechnungszeit für die Ermittlung der Erwerbsminderungsrenten zu verlängern, um die Einkommensverluste beim Übergang vom Erwerbsleben in die Rente aufgrund von Invalidität zu verringern. (...) Wahlprogramme lassen sich nur dann eins zu eins umsetzen, wenn die politischen Mehrheiten dies zulassen. (...)
(...) Die Regelung stammt aus einem Vorschlag des Bundesrates, den die Bundesregierung zunächst und meines Erachtens zu Recht abgelehnt hatte. Sie sah damals darin eine schwer zu rechtfertigende Privilegierung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und von Behörden im Verhältnis zu anderen Verfahrensbeteiligten. Insofern teile ich Ihre Kritik. (...)
(...) Ich kann Ihre Enttäuschung durchaus nachvollziehen. Es ist so, dass mit dem von uns verabschiedeten Rentenpaket tatsächlich eine Besserstellung der EU-Renten einhergehen wird. Diese Verbesserung ergibt sich jedoch gemäß der bisherigen rentenrechtlichen Systematik erst ab In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes und kann nicht rückwirkend auf Bestandsrenten angewendet werden. (...)
(...) Der Begriff Hasskriminalität bezeichnet Straftaten, bei denen die Opfer gezielt vom Täter ausgewählt werden, weil sie einer vom Täter abgelehnten gesellschaftlichen Gruppe angehören. Er beschränkt sich auch nicht nur auf Gewaltdelikte und es wird Aufgabe der Gerichte sein festzustellen, wann eine spezifisch gruppenbezogene Motivation menschenverachtend ist. (...)