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Burkhard Lischka
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Frage von Olaf Z. •

Frage an Burkhard Lischka von Olaf Z. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Lischka!

Frau Andrea Nahles hat mich mit folgender Frage an Sie verwiesen:

Mir wurde zugetragen, dass die Bundesregierung zusammen mit der EU derzeit an einer Novellierung des Sprengstoffgesetzes arbeitet. Das Ziel soll unter anderem sein, dass dem Ottonormalverbraucher das Zünden von Feuerwerkskörpern mittels elektrischer Zündanlage untersagt werden soll.

Was ist der Grund für diese geplante Änderung?
Das Zünden mit einer Zündanlage gilt als extrem sicher. Es ist wesentlich sicherer (auf Grund der Distanz), als Feuerwerkskörper mit der Hand zu zünden, da diese - trotz Überwachung durch die BAM - Fehlfunktionen aufweisen können. Zudem eröffnet die elektrische Zündung dem Verbraucher die Möglichkeit, kleine, durchchoreografierte Feuerwerke zu Silvester abzubrennen. Ich kenne viele die das tun - ich selbst´gehöre dazu. Zur Freude meiner Familie und zur Freude der Nachbarschaft. Warum soll mir diese Möglichkeit jetzt genommen werden?

Des Weiteren soll die Anzahl der sogenannten Helferscheine, welche man benötigt, um sich für den Pyrotechnikerlehrgang anzumelden und welche man erhält, wenn man bei einem Großfeuerwerk mitgeholfen hat, von derzeit 26 auf 56 erhöht werden.

Warum diese drastische Erhöhung?

Das dürfte die durchschnittliche Ausbildungszeit von derzeit ~2,5 Jahren auf ~6 Jahre erhöhen! Das halte ich für nicht angemessen. Das ist auch nicht angemessen. Die Komplexität des Themas gibt keine 6 Jahre Ausbildungszeit her. Hier drängt sich mir (mangels anderer schlüssiger Ideen) der Verdacht auf, dass es sich hier um eine reine Schutzmaßnahme vor Konkurrenz für bereits ausübende Pyrotechniker handelt. Ich stehe aber auf dem Standpunkt, dass sich der Beste am Markt durchsetzen soll. Auch wenn der Markt für professionelles Feuerwerk klein ist, so rechtfertigt das keine Schutzmaßnahmen für die Alteingesessenen.

Ich freue mich auf Aufklärung zum Thema und verbleibe mit lieben Grüßen!

Olaf Zimmermann.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Zimmermann,

vielen Dank für Ihre E-Mail zum Thema "Sprengstoffgesetz" vom 9. Oktober 2014.

Ich möchte Ihre Sorge dahingehend entkräften, dass derzeit seitens der Bundesregierung oder EU keine Initiativen mit dem Ziel gravierender Einschränkungen für Feuerwerk der Kategorie zwei geplant sind. Vielmehr wird derzeit einzig eine bis 2015 durchzuführende Anpassung des nationalen Rechts an die EU-Richtlinie 2013/29 ("Pyrotechnik"-Richtlinie) vorgenommen.

Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Lischka, MdB