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Frage von Gustav B. •

Frage an Burkhard Lischka von Gustav B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Lischka,

mir ist folgender Bericht im Internet bei der "Tagesschau" aufgefallen:

http://www.tagesschau.de/inland/hasskriminalitaet100.html

Herr Minister Maas will angeblich das Strafrecht reformieren und "Hasskriminalität" härter bestrafen. In dem o.a. Bericht werden unter anderem auch Sie zitiert.

In dem ganzen Bericht ist immer von "rassistisch" und "rechtsradikal" die Rede.

Ich habe dazu folgende Fragen:

Beispiel: Ein/e Deutsche/r schlägt eine/n Ausländer/in und raubt dem Opfer Geld.

Frage 1: Wie wollen Sie nachweisen, was wirklich das Motiv eines Täters oder einer Täterin war? (Rassismus oder das Geld)

Frage 2: Gibt es auch in umgekehrter Richtung "Hasskriminalität"? (Täter/in Ausländer/in, Opfer Deutsche/r)?

Herr Lucke von der AfD wurde während des Bundestagswahlkampfes im Bremen von vermutlich Linksradikalen angegriffen:

http://www.faz.net/aktuell/politik/bundestagswahl/veranstaltung-gestuermt-afd-chef-lucke-bei-wahlkampfveranstaltung-angegriffen-12545829.html

Frage 3: Ist es "Hasskriminalität", wenn Linke Gewalt (gegen Andersdenkende)ausüben oder gilt das nur für Rechte?

Kurz noch zur Menschenverachtung:

In der TV-Talk-Sendung "Maybritt Illner" berichtete eine Bügerin aus Duisburg Anfang 2014 davon, dass zugezogene Sinti und Roma die alteingessenen Bürger bespucken. (das Video ist 4:43 Minuten lang, bei 3:32 macht die Bürgein die Aussage über das Bespucken)

Frage 4: Was es Ihrer Ansicht nach menschenverachtend, einen anderen zu bespucken und sollte jemand, der/die das macht, besonders bestraft werden?

oder

Frage 5: Sollte jemand, der/die sich das nicht bieten lässt und sich wehrt besonders bestraft wedren, da er/sie angeblich aus Rassismus handelt?

Mit freundlichen Grüßen aus Duisburg

Gustav Berger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Berger,

vielen Dank für Ihre Email zum Thema "Hasskriminalität" vom 25. April 2014.

Grundsätzlich geht es darum, dass bei den angesprochenen Straftaten frühzeitig ein mögliches menschenverachtendes Motiv in Betracht gezogen wird. Leider zeigen aktuelle Statistiken, dass noch zu häufig derartige Hintergründe einer Tat ignoriert werden und es so in der Folge für Gerichte schwierig ist, diese in der Urteilsfindung zu berücksichtigen.

Der Begriff Hasskriminalität bezeichnet Straftaten, bei denen die Opfer gezielt vom Täter ausgewählt werden, weil sie einer vom Täter abgelehnten gesellschaftlichen Gruppe angehören. Er beschränkt sich auch nicht nur auf Gewaltdelikte und es wird Aufgabe der Gerichte sein festzustellen, wann eine spezifisch gruppenbezogene Motivation menschenverachtend ist.

Uns als SPD ist wichtig, die besondere Schwere von rassistisch motivierten Straftaten entsprechend angemessen zu ahnden. Natürlich heißen wir grundsätzlich keine Form politisch motivierter Gewalt gut, nur zeigen die Erfahrungen, dass schwerwiegende, menschenverachtende Straftaten häufig durch das extreme rechte Spektrum verübt werden, ohne dass dieser Hintergrund bei den Ermittlungen und Verurteilungen eine Rolle spielt. Diesem Umstand gilt es mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Rechnung zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Lischka, MdB