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Frage von Andreas R. •

Wie würden si die Energie Preise regeln Deckeln? Das is doch n Lobbyismus hoch 3

Sie waren hwut sehr nett am Konsum knauthain eigentlich keine Frage noch nicht ! Andreas r. .der biker

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Antwort von
BSW

Hallo, lieber Herr R.

ebenso vielen Dank für das freundliche Gespräch und Ihre aktuelle Frage. 

Neben den bekannten Ungerechtigkeiten der Energiepauschale - siehe unten zusammengefasst - habe ich nach eingehender Recherche zum Thema weiter feststellen müssen, dass die Energiepreisgestaltung in Deutschland alles andere als gerecht und transparent ist.

Die Ungerechtigkeiten bei den finanziellen Belastungen der Haushalte sind offenkundig und werden durch weitere Disparitäten verstärkt. Ob es komplizierte Abrechnungen der Stromanbieter, die Strombörse, die ausgesetzte EEG-Umlage, die Energiepreissteigerungen im Rahmen der Sanktionspakete oder den „Doppel-Wumms“ und die bereits erwähnte ungerechte Verteilung der Energiepauschale betrifft – Gerechtigkeit sieht anders aus!

Mein Grundsatz: Energie ist eine grundlegende Notwendigkeit, gehört zur Daseinsvorsorge und ihre Preise müssen so gestaltet sein, dass Ungerechtigkeit gegenüber der Bevölkerung ausgeschlossen wird.

Es ist nicht akzeptabel, dass reiche Haushalte viel Energie konsumieren können und dabei auch noch einen hohen CO2-Fußabdruck hinterlassen, während ärmere Haushalte weniger Energie verbrauchen und gelegentlich sogar mit Abschaltungen kämpfen müssen.

Ich stimme Ihnen vollkommen zu: In der Energieversorgung muss dringend Gerechtigkeit einkehren! Es braucht eine Reform der Abgaben wie Netzentgelte und Umlagen, eine Überarbeitung der Prinzipien der Strombörse und eine Regulierung überhöhter Gewinnmargen.

Da das Problem bundespolitisch verursacht wird, müssen wir kurzfristig auch landespolitische Antworten finden. Ich werde mich mit den FachpolitikerInnen beraten und nach meinen Möglichkeiten dafür einsetzen.

Bleiben Sie mit mir im Kontakt: bswleipzig.wk29@gmail.com

Herzliche Grüße,

Brunhild Fischer

 

Die Energiepauschale 2022: Wer profitierte und wer nicht?

Die Energiepauschale, eingeführt durch das Entlastungspaket 2022, war eine einmalige Zahlung von 300 Euro brutto zur Entlastung der Bürger angesichts steigender Energiepreise.

Wer erhielt die Energiepauschale?

  • Erwerbstätige: Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, einschließlich Minijobber (mit erstem Dienstverhältnis), Beamte, Selbstständige, und Azubis.
  • Minijobber: Nur mit schriftlicher Erklärung, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.

Wer war ausgeschlossen?

  • Rentnerinnen und Rentner: Ursprünglich ausgeschlossen, erhielten jedoch im Dezember 2022 eine spezielle Pauschale von 300 Euro.
  • Studierende und Schüler: Ursprünglich nicht berechtigt; später 200 Euro im Jahr 2023.
  • Nicht erwerbstätige Personen: Ohne Einkommen aus Erwerbstätigkeit, wie Hausfrauen/-männer und Eltern in Elternzeit ohne Einkommen.

Fazit: Die Pauschale richtete sich primär an Erwerbstätige, während Rentnerinnen, Studierende und andere erst später oder gar nicht berücksichtigt wurden.