Frage von Siegfried S. • 01.05.2024
Antwort von Britta Herrmann Bündnis 90/Die Grünen • 06.08.2024
Das Versammlungsrecht lässt sich nicht aufgrund bestimmter Meinungsäußerungen einschränken, es sei denn, diese sind nach dem Grundgesetz verfassungswidrig.