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Britta Haßelmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Juergen V. •

Wird die Mehrheit der Ampelkoalition das Greco-Abkommen zur Abgeordnetenbestechung im Bundestag ratifizieren?

Sehr geehrte Frau Haßelmann.
danke für die Antwort vom 23.06.2023 zu meiner Frage vom 18.07.2022.
Doch muss ich eine Nachfrage zur Antwort stellen. Der Bundestag unter CDU/CSU geführten Regierungen hat sich geweigert das Greco-Abkommen zur Abgeordnetenbestechung zu ratifizieren. Die Diskussion wurde auch hier bei Abgeordnetenwatch intensiv geführt. Nur ein paar Diktaturen und eben das Parlament der Bundesrepublik ratifizierten das Abkommen nicht (siehe Berichterstattung in den Medien und hier bei Abgeordnetenwatch)
Da nun gerade der Bundesgerichtshof in seinem letztinstanzlichen Urteil im Jahr 2022 zu dem Schluss kam, dass das Verhalten der Abgeordneten Nüßlein und Sauter straflos gewesen sei, da der aktuelle Straftatbestand des § 108e StGB, der die Abgeordnetenbestechung regelt, nicht greifen würde, ist dies der letzte Beweis dafür, dass diese Abkommen unbedingt ratifiziert werden muss.
Wird das Greco-Abkommen im Bundestag ratifiziert?
Mit freundlichem Gruß
Juergen V.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr V.,

vielen Dank für Ihre Frage. Frau Haßelmann hat uns gebeten, Ihnen zu antworten. Bitte entschuldigen Sie die verzögerte Antwort.

Als Ampelkoalition haben wir uns im Februar auf eine Gesetzesnovelle geeinigt, mit der in Zukunft jede unzulässige Interessenvertretung und Einflusshandel durch Mandatsträger*innen unter Strafe gestellt wird. Der bisherige Tatbestand der Abgeordnetenbestechung wird dadurch erweitert und die Strafbarkeit wirksamer ausgestaltet. Denn wenn Abgeordnete ihre Stellung ausnutzen, um sich selbst zu bereichern, schädigen sie damit das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität politischer Prozesse und fördern den Demokratieverdruss. Konstellationen wie die sogenannten "Maskendeals" sollen zukünftig strafbar sein.

Allerdings ist nicht klar, worauf konkret Sie sich mit dem Begriff „GRECO-Abkommen“ beziehen.

GRECO ist eine 1999 vom Europarat gegründete Staatengruppe, die die Einhaltung der Antikorruptionsstandards überwacht. GRECO überprüft in fortlaufenden Evaluierungsrunden, ob die Korruptionsbekämpfung in ihren Mitgliedstaaten den einschlägigen internationalen Vorgaben entspricht. Deutschland ist seit 1999 Mitglied von GRECO.

Da sich Ihre Frage auf Abgeordnetenbestechung bezieht, gehen wir davon aus, dass Sie sich auf das Strafrechtsübereinkommen über Korruption beziehen, deren Umsetzung die GRECO-Staatengruppe überwacht. Deutschland ratifizierte das Strafrechtsübereinkommen jedoch bereits am 10. Mai 2017. Dieses Abkommen trat am 1. September 2017 in Kraft.

Noch nicht ratifiziert ist das Zivilrechtsübereinkommen über Korruption. Die Bundesregierung führt hierzu aktuell aus:

"Die Bundesrepublik Deutschland hat das Übereinkommen am 4. November 1999 unterzeichnet. Eine deutsche Ratifikation ist fachlich weitgehend vorbereitet. Die Ratifikation setzt einen arbeits- und dienstrechtlichen Hinweisgeberschutz voraus. Zudem kann Deutschland das Übereinkommen als gemischte Übereinkunft, die auch in die Kompetenz der EU fallende Regelungen enthält, nur ratifizieren, wenn es hierzu von der EU ermächtigt wird (Unterrichtung durch die Bundesregierung vom 29. Februar 2024, Drs. 20/10548, Nr. 174)."

Mit besten Grüßen

Team Haßelmann

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