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Britta Haßelmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Christoph G. •

Wie stehen Sie zu Talkshow-Teilnahmen im öff.-rechtl. Rundfunk von Klimaaktivisten, die Straftaten ankündigen? Wie wird eine Radikalisierung vermieden? Sollten die Aktivisten die Kosten tragen ?

Sehr geehrte Frau Haßelmann,
wie stehen Sie dazu, dass der öff-rechtl.Rundfunk, der ja verfassungstragend sein soll und zwangsfinanziert wird, Leuten eine Plattform bietet, die Straftaten in Form von nicht angemeldeten Demonstrationen als Straßenblockaden, gewaltsames und sachbeschädigendes Eindringen in Flughäfen und das Beschmieren von historisch bedeutsamen Kunstwerken ankündigen und durchführen? Sollten Ihres Erachtens die Rundfunkräte einschreiten?
Wie wird eine weitere Radikalisierung vermieden? Erst waren es Straßenblockaden, zuletzt Eingriffe in den Flugverkehr. Muss die kritische Infrastruktur (z.B. Kohlekraftwerke) gg. diese Personen geschützt werden?
Muss das Ankündigen von Straftaten, das m.E. über das verfassungsrechtlich gedeckte Grundrecht der Meinungsfreiheit hinausgeht, stärker sanktioniert werden? Wie stehen Sie dazu?
Ist Ihnen bekannt, ob Kosten der Einsätze (Polizei, Rettungswagen etc.) den Aktivisten auferlegt werden? Wie stehen Sie dazu?
Vielen Dank

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr G.,

danke für Ihre Fragen. Frau Haßelmann hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Protest - unabhängig vom Anliegen - darf und soll kreativ sein und darf auch stören. Aber er findet dort seine Grenzen, wo Leib und Leben von Menschen gefährdet werden oder die Schwelle zu Straftaten überschritten wird.

Der jeweilige Rundfunkrat ist für die Einhaltung des Programmauftrags zuständig. Er soll also darüber wachen, dass die Rundfunkanstalten im Sinne der Interessen der Allgemeinheit die Aufgaben aus dem jeweiligen Staatsvertrag oder Gesetz erfüllen. Die Rundfunkräte wachen darüber, ob gegen die festgelegten Grundsätze verstoßen wird und beraten den jeweiligen Intendanten / die jeweilige Intendantin in allgemeinen Programmfragen. Unter bestimmten Voraussetzungen befassen sich die Rundfunkräte auch mit Programmbeschwerden, die an die Sendeanstalten herangetragen werden können.

Der Rechtsstaat hat alles Nötige, um effektiv gegen Straftaten vorzugehen, das haben die vergangenen Monate gezeigt. Strafverschärfungen erachten wir nicht als notwendig. Als Gesetzgeber ist der Bundestag an das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gebunden. Das heißt, bei der Erarbeitung von Gesetzen muss darauf geachtet werden, ob sie der Schwere der Straftat gerecht werden. Für einen Überbietungswettbewerb für Strafrechtsverschärfungen im Zusammenhang mit bisherigen Straßenblockaden sehen wir keinen Bedarf. Wir haben uns vorgenommen haben, das Strafrecht zu modernisieren und zugleich die Strafverfolgungsbehörden zu entlasten. Wir wollen eine Strafrechtspolitik, die der Zeit angemessen ist. Polizei- und Ordnungsrecht ist Sache der Länder, nicht des Bundes. Das betrifft ebenso den Umgang mit Kosten etwaiger Einsätze.

Mit besten Grüßen

Team Haßelmann

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