Warum weigert sich die Ampel die rechtsgültige Drittstaatenregelung im Asyl-und Flüchtlingsrecht anzuwenden?Fehlt der politische Wille?Warum werden diese Asylverfahren in Deutschland durchgeführt?
Die gültige Drittstaatenregelung im Asylverfahren ergibt sich aus Paragraph 26a AsylG der besagt,dass ein Asylantrag als unzulässig abgelehnt werden kann,wenn ein anderer Staat als sogenannter " sicherer Drittstaat" für die Prüfung des Asyls zuständig ist!
Warum zieht Deutschland die Asylanträge zur Prüfung ansich,obwohl alle Flüchtlinge nur über sichere Nachbarstaaten unsere Grenzen erreichen können. Warum wird die Drittstaatenregelung von der Ampel/ Bundesregierung nicht beachtet sondern unterlaufen? Die Zuständigkeit für die Asylverfahren ist doch ganz klar geregelt.Können Sie mir erklären,warum sich Deutschland nicht an die Regelung hält?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Frau Haßelmann hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Das gemeinsame europäische Asylsystem (GEAS) funktioniert nicht, wie wir es uns vorstellen. Deswegen arbeiten wir auf europäischer Ebene daran, ein wirksameres Asylsystem zu entwickeln. Unser Ziel ist dabei unter anderem die verbindliche Registrierung von Flüchtenden bereits an den Außengrenzen und ebenso ein verpflichtender Verteilmechanismus von Schutzsuchenden in der Europäischen Union. Die Verhandlungen hierzu sind bei den sehr unterschiedlichen Interessenlagen der Mitgliedstaaten entsprechend schwierig.
In Deutschland eintreffenden politisch Verfolgten steht im Grundgesetz nach Artikel 16a Absatz 1 das Grundrecht auf Asyl zu. In diesem Artikel wird in der Tat auch geregelt, dass sich Ausländer, die aus einem Land der Europäischen Union einreisen (sicherer Drittstaat), nicht auf dieses Grundrecht auf Asyl berufen können. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass es neben dem Recht auf Asyl andere rechtliche Grundlagen gibt, auf die sich Schutzsuchende berufen können: den Flüchtlingsschutz auf Basis der Genfer Flüchtlingskonvention, den subsidiären Schutz sowie die Erteilung eines Abschiebungsverbotes durch den Staat.
Somit ist das von Ihnen beschriebene im Grundgesetz geregelte Asylverfahren (mit Drittstaatenregelung) nur eine der bestehenden Schutzformen und ein sehr kleiner Teil der Anerkennungen geschieht auf diese Weise. Im Jahr 2022 wurden beispielsweise von 228.673 Entscheidungen 1.937 (0,8%) als Asylberechtigte anerkannt. Hinweisen möchten wir aber auch darauf, dass die „bereinigte Schutzquote“ im Jahr 2022 mit 72% weiterhin sehr hoch bzw. so hoch wie noch nie lag. Diese zeigt an, dass der Großteil der Menschen, die in Deutschland ankommen, relevante Schutzgründe haben und Schutz erhalten.
Abschließend möchten wir betonen, dass die Schutzformen neben der Asylberechtigung auf völkerrechtlichen und europarechtlichen Verträgen beruhen und Deutschland hieran gebunden ist. Wir stehen vollumfänglich zu diesen Verträgen. Zusätzlich ist es wichtig zu betonen, dass solche Verträge nicht einfach zu ändern sind. Zum Beispiel kann die EU-Grundrechte-Charta, aus der die oben beschriebenen Rechte auch hervorgehen, nur geändert werden, wenn alle 27 Mitgliedstaaten dem zustimmen.
Mit besten Grüßen
Team Haßelmann