Sehr geehrte Frau Haßelmann, wann darf ich mit einem Heizkostenzuschuss, einer Strompreisbremse und einer Mehrwertsteuer-Senkung bei meinen Heizkosten mit Nachtspeicherheizung / Heizstrom rechnen?
Sehr geehrte Frau S.,
danke für Ihre Nachricht und Ihre Frage. Frau Haßelmann hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Die Ampelkoalition hat mehrere Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Am 1. März 2023 traten die Preisbremsen für Strom und Gas in Kraft, die sowohl für Bürger*innen als auch für Unternehmen Entlastungen bringen. Darin wurden auch Regelungen für zeitvariable Tarife von Nachtspeicherheizungen berücksichtigt. Gleichzeitig wurden die Bedingungen für Investitionen in erneuerbare Energien vereinfacht und verbessert.
Weitere Maßnahmen, die die Härten der Inflation abfedern, sind die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro, die Einführung des Bürgergelds und die Erhöhung des Kindergelds auf 250 Euro. Das Wohngeld wurde ab 2023 deutlich erhöht und ausgeweitet. Zwei Millionen Haushalte können nun Wohngeld bekommen. Zudem erhalten Wohngeldhaushalte, Studierende und Azubis mit BAföG einen zweiten Heizkostenzuschuss. Es sind noch weitere Maßnahmen in Vorbereitung, wie etwa die Kindergrundsicherung, um Familien bessere Unterstützung zu geben.
Mit besten Grüßen
Büro Haßelmann