Frage an Britta Haßelmann von Anton G. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Haßelmann,
heute möchte ich Ihnen eine ganz pikante Frage stellen.
Hintergrund ist die Verurteilung einer Politikerin, die die Wahrheit ausgesprochen hat. Frau Winter ist FPÖ Abgeordnete. Im Wahlkampf hat Sie sich geäußert, dass ein Mann von 50 Jahren, der mit einer Sechsjährigen eine Ehe eingeht, nach den heutigen Maßstäben ein Kinderschänder sei ( http://www.youtube.com/watch?v=fZ56ycUr_Jo ).
Weil Frau Winter diese Aussage gemacht hat, wurde ihr die politische Immunität entzogen und der Prozess gemacht. Frau Winter wurde, weil sie die historisch bekannten Fakten mit den heutigen Gegebenheiten verglich, zu 24.000 Euro Geldstrafe + 3 Monate haft auf Bewährung (nichts Rechtskräftig) verurteilt. http://www.kleinezeitung.at/steiermark/1739214/index.do
Frau Haßelmann, wie würden Sie einen erwachsenen Mann – in Europa - bezeichnen, der die Ehe mit einer Sechsjährigen einging? Wie würden Sie nach der heutigen Gesetzeslage jemanden bezeichnen, der als Erwachsener mit seiner neunjährigen Ehefrau Geschlechtverkehr hatte?
Finden Sie das Urteil gegen Frau Winter gerechtfertigt?
Wie stark darf die Äußerung von Wahrheit und die Meinungsäußerung noch eingeschränkt werden?
Sehr geehrter Herr Geiger,
Frau Winter wurde wegen Herabwürdigung religiöser Lehren verurteilt. So meinte sie etwa, die "Feindreligion" Islam gehöre ins "Mittelmeer zurückgeworfen" und warnte vor einem "Einwanderungs-Tsunami". Den islamischen Propheten Mohammed beschimpfte sie als Kinderschänder, der im Rahmen epileptischer Anfälle den Koran verfasst habe. In der Urteilsverkündung hieß es, die Worte seien in der Gesamtheit geeignet gewesen, Hass zu schüren und herabzuwürdigen.
So etwas kann eine demokratische Gesellschaft nicht akzeptieren.
mit freundlichen Grüßen
Britta Haßelmann