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Britta Haßelmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Manfred K. •

Frage an Britta Haßelmann von Manfred K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Betr.: Informationsgesetz

Sehr geehrte Frau Haßelmann,

ist Ihnen die "Seehofer-Initiative" zur Änderung des Informationsgesetzes bekannt und wie stehen Sie dazu ?
Ich empfinde es als Skandal, die Bürgerrechte so beschneiden zu wollen und vermute eher eine Vertuschungsaktion der Bayern, das Versagen der BaFin in der Bankenkrise und besonders von Management und Aufsichtsräten der HRE (Hypo Real Estate) und Bayern-LB ans Tageslicht kommen zu lassen. Insbesondere soll wohl niemand erfahren wer was wann gewußt hat. Es sitzen schließlich viele Politiker als Amateure in den Aufsichtsräten von Banken. Falls die Änderung jedoch den Bundestag und -Rat passieren sollte nähme das Bürgervertrauen in die Politik(er) noch weiter ab. Es wäre dann u.a. geschädigten Privatpersonen ohne Akteneinsicht kaum mehr möglich einen Rechtsanspruch durchzusetzen.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Klöpper,

eine, wie im Gesetzentwurf des Bundesregierung formulierte, Änderung des Informationsfreiheitsgesetz (IfG) würde auch aus meiner Sicht zu mehr Intransparenz bei den Institutionen der Banken- und Finanzaufsicht führen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in diese Institutionen weiter schwächen. Das Argument, dass sich die Veröffentlichung von Informationen nachteilig auf die Funktionsfähigkeit der Behörde auswirkt, ist auch in meinen Augen nicht nachzuvollziehen. Denn im bestehenden IfG gibt es bereits konkrete Ausnahmetatbestände zum Schutz der Kontroll- und Aufsichtsaufgaben von Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden. Ein Anspruch auf Informationszugang besteht demnach nicht, wenn das Bekanntwerden der begehrten Information nachteilige Auswirkungen auf die Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der genannten Behörden haben kann. Dieser Ausnahmetatbestand – verbunden mit den Regelungen zum Schutz von personenbezogenen Daten bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie ggf. von internationalen Beziehungen oder laufenden Gerichtsverfahren – reicht aus meiner Sicht aus, um in diesem Bereich tatsächlich geheimhaltungsbedürftige Informationen zu schützen und die Funktionsfähigkeit der Behörden sicherzustellen.
Gerade mit Blick auf die aktuelle Finanz- und Bankenkrise bin ich der Meinung, die ohnehin nur begrenzt vorhandene Transparenz bei der Banken- und Finanzaufsicht, nicht noch weiter einzuschränken. Nicht zuletzt waren es auch Behörden, die in den Diskussionen der letzten Monate immer häufiger in die öffentliche Kritik geraten sind. Daher sollte das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in diese staatlichen Institutionen eher durch mehr Offenheit wieder gestärkt werden, anstatt durch Einschränkung der Informationsfreiheit weiter zu erschüttern.

mit freundlichen Grüßen
Britta Haßelmann

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