Frage an Britta Haßelmann von Paul D. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Haßelmann,
gezielt habe ich das Topic Finanzen gewählt, umeinmal Ihre Meinung zu hören wenn es um die Öko-Steuer, Pendlerpauschale und Steuer-Mehreinnahmen durch die hohen Spritpreise geht.
Wie sollen die Mehrausgaben durch einen Arbeitsweg von 32 km (einfache Strecke) aufgefangen werden?
Freundliche Grüße
Paul Detring
Sehr geehrter Herr Detring,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Es ist unbestreitbar, dass die Anforderungen der modernen Arbeitswelt eine immer höhere Mobilität und Flexibilität der Bürgerinnen und Bürger einfordern. Andererseits ist es aber dringend nötig, Subventionen und staatliche Vergünstigungen abzubauen und eine ökologische Steuerungsfunktion wahrzunehmen.
Insoweit halten meine Fraktion und ich es grundsätzlich für richtig, dass auch und gerade bei der Entfernungspauschale Abstriche vorgenommen wurden. Die Entfernungspauschale fördert Zersiedelung und Flächenverbrauch, sie gibt Anreize für immer längere Pendeldistanzen. Dies führt zu höheren Belastungen für unsere Verkehrssysteme und damit die Umwelt.
Grundsätzlich stellt sich auch die Frage, ob die Wahl des Wohnortes und damit der Pendeldistanz zum Arbeitsort nicht in erster Linie eine private Entscheidung ist und daher außerhalb staatlicher Steuerungsmechanismen liegen sollte. Das teurere, aber verkehrsgünstige Wohnen innerhalb der Stadt wird ja auch nicht steuerlich gefördert. Daher begrüße ich die Kürzung der Entfernungspauschale. Es ist jedoch problematisch und ungerecht, ausgerechnet weite Entfernungen besonders zu begünstigen. Damit werden gerade diejenigen benachteiligt, die nahe an ihrem Arbeitsplatz wohnen und damit die Verkehrssysteme und unsere Umwelt weniger belasten. Die Streichung der Pendlerpauschale für Entfernungen bis 20 km, wie sie von der Bundesregierung eingeführt wurde, halte ich für willkürlich gesetzt, falsch und für verfassungswidrig.
Rund 11 Mio. Bürgerinnen und Bürger sind von der verfehlten Kürzung der Pendlerpauschale betroffen. Sie brauchen jetzt Rechtssicherheit durch eine verfassungskonforme gesetzliche Regelung, wie ihre Fahrkosten zur Arbeit ab dem ersten Kilometer steuerlich anerkannt werden. Die Entfernungspauschale muss deshalb nach meiner Auffassung noch in diesem Jahr verfassungskonform und aufkommensneutral neu geregelt werden. Sie soll ab dem ersten Entfernungskilometer einheitlich 15 Cent pro Entfernungskilometer betragen und damit für jeden Verkehrsträger und für jeden zurückgelegten Kilometer gleich hoch sein. Wir werden uns in jedem Fall weiter dafür einsetzen.
Was Ihre Frage nach der Ökosteuer anbelangt, so stehe ich nach wie vor uneingeschränkt zu den Maßnahmen der rot-grünen Bundesregierung, insbesondere auch dazu, die Einnahmen aus der Ökosteuer für die Senkung der Lohnnebenkosten einzusetzen. Eine weitere Erhöhung der Ökosteuer kommt allerdings in Anbetracht der gegenwärtigen Treibstoffpreise derzeit nicht infrage. Dass die aktuellen Preissteigerungen für Diesel und Benzin für viele Haushalte - insbesondere im ländlichen Raum - eine hohe Belastung darstellen, ist zweifellos richtig. Die Hoffnung zu erwecken, dass die Kosten für fossile Brennstoffe in Zukunft wieder sinken, wäre jedoch unredlich. Das Problem besteht aus meiner Sicht nicht in der hohen Besteuerung von fossilen Treibstoffen, sondern darin, dass die Automobilindustrie es in ihrer Kurzsichtigkeit verabsäumt hat, rechtzeitig und konzentriert in die Entwicklung verbrauchsarmer Fahrzeuge und alternativer Antriebsformen zu investieren. Gerade die Spitzen der deutschen Automobilkonzerne setzen damit leichtfertig die Zukunft des Automobilstandortes Deutschland aufs Spiel.
Mit freundlichen Grüßen
Britta Haßelmann