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Britta Haßelmann
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Frage von Karsten S. •

Frage an Britta Haßelmann von Karsten S. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Haßelmann,
ich wende mich an Sie, da Sie die zuständige Grünen-Politikerin meines Wahlkreises sind:
Zur Zeit wird überall für die sog. Umweltplakette geworben. Sie ist für 5 Euro bei allen TÜV-Stationen und vielen Werkstätten erhältlich.
Fahrzeuge, die einen sparsamen Ausstoß an Feinstaub belegen können, erhalten diese Plakette gegen Gebühr.
Feinstaub wird jedoch nur bei Diesel-Fahrzeugen erzeugt. Warum brauchen Benzin-PKW auch eine Umweltplakette, obwohl sie konstruktionsbedingt keinen Feinstaub produzieren?
Sind hier nicht die verlockenden Mehreinnahmen wichtiger, als der Schutz der Umwelt bzw. das Portemonaie des Autofahrers?

Viel Grüsse von
Karsten Strohkirch

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Strohkirch,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Feinstaubverordnung.
Die von Ihnen angesprochenen Plaketten für die Fahrerlaubnis in Umweltzonen machen nur dann einen Sinn, wenn die Kennzeichnungspflicht sich auf alle Fahrzeuge bezieht, die sich innerhalb der Umweltzone bewegen. Es wäre für das Ordnungsamt schlechterdings unmöglich, bei einem nicht gekennzeichneten Fahrzeug anhand der Modellspezifikationen zu erkennen, ob es die erforderliche Schadstoffnorm erfüllt oder nicht. Können Sie beispielsweise bei einem parkenden 15 bis 20 Jahre alten Auto immer mit Sicherheit bestimmen, ob es sich um einen Diesel oder einen Benziner handelt und über welche Form der Abgasreinigung der Wagen verfügt? Ich nicht, und damit bin ich sicher nicht alleine. Deshalb ist es sinnvoll und unvermeidlich, die Fahrzeuge zu kennzeichnen, die die Schadstoffnormen erfüllen, und umgekehrt das Befahren der Umweltzone ohne Plakette grundsätzlich als Ordnungswidrigkeit zu ahnden, selbst wenn im Einzelfall einfach das Anbringen der Plakette vergessen wurde. Dass Sie die Kosten in Höhe von fünf Euro für die Plakette ärgern, ist zwar für mich nachvollziehbar. Diese Summe sollte jedoch der Fairness halber auch in ein Verhältnis zu den Gesamtbetriebskosten eines PKW gesetzt werden, angefangen bei der Kfz-Steuer, der Gebühr für An-, Ab- und Ummeldung und den Treibstoffkosten bis hin zu der Gebühr für die Durchführung der alle zwei Jahre fälligen Haupt- und Abgasuntersuchung. Wenn man dieses in den Blick nimmt, halte ich die Gebühr für die Zuteilung einer Umweltplakette in ihrer Höhe für vertretbar.
Dass Benzinmotoren grundsätzlich keinen Feinstaub produzieren, ist im Übrigen nicht ganz richtig. Bei einem gut eingestellten Benzinmotor kann zwar von einer Menge an Russpartikelfiltern ausgegangen werden, die 10 bis 100mal geringer ist als bei einem Diesel. Aber diese Partikel sind wesentlich kleiner als die Dieselpartikel, das heißt, auch sie müssen ernst genommen werden. So sind zum Beispiel Metalloxidpartikel sehr klein und mit Sicherheit nicht ungefährlich. Sie stammen übrigens häufiger von Benzinern und Gasmotoren als von Dieseln. Weil die Russpartikel aus den Benzinern so klein sind, wiegen sie wenig, weshalb sie auch in den Euro-Normen bislang nicht berücksichtigt wurden. Dies wird sich mit der Einführung des europäischen Anzahlgrenzwertes mit Euro 6 ändern. Dann sind auch Benziner nicht mehr ausgenommen. Die Tatsache, dass sehr alte Fahrzeuge mit Benzinmotor ohne Katalysator oder mit ungeregeltem US-Kat aufgrund ihres insgesamt hohen Schadstoffausstoßes keine Feinstaubplakette zugeteilt bekommen, halte ich ungeachtet der Frage, wie viel Feinstaub sie emittieren, für politisch richtig.

Mit freundlichen Grüßen
Britta Haßelmann

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